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Fack Ju Göhte 2 Abmahnung von Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalem Tausch des Films Fack Ju Göhte 2 in Online-Tauschbörsen wie bittorrent oder μTorrent.

Fack ju Göthe Abmahnung
Bei Fack Ju Göhte 2 handelt es sich um die Fortsetzung der beliebten Komödie Fack Ju Göhte rund um den Aushilfslehrer Zeki Müller. Für die Constantin Film Verleih GmbH fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 815,00 EUR

1. Was ist eine Abmahnung? Muss man sie ernst nehmen?

Bei der Ihnen vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine schriftliche Verwarnung, die als Vorstufe einer Klage dient. Obwohl es sich um eine Massenabmahnung handelt, ist sie nicht rechtsmissbräuchlich oder eine Abzocke. Daher muss die Abmahnung ernst genommen werden – dies gilt auch dann, wenn sie die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung nicht persönlich begangen haben.

2. Muss ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?

Nicht in jedem Fall. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gilt zwar eine Vermutung, dass es sich beim Anschlussinhaber um den Täter der Urheberrechtsverletzung handelt. War der Anschlussinhaber jedoch nicht Täter der Urheberrechtsverletzung, muss er nur dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wenn er nach den Grundsätzen der Störerhaftung verantwortlich ist. Das bedeutet:

  1. Täter: Wenn Sie den Film Fack Ju Göhte 2 wie in der Abmahnung beschrieben selbst heruntergeladen und getauscht haben, sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, gerade die von Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärungsvorlage zu unterschreiben. Wir erstellen auf Wunsch eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie.
  2. Störer: Wenn Sie den Film Fack Ju Göhte 2 nicht selbst heruntergeladen haben, sondern ein Dritter, hängt es vom Einzelfall ab, ob Sie als Störer haften. So wurde z.B. die Verantwortlichkeit von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder vom Bundesgerichtshof durch das Morpheus-Urteil stark eingeschränkt. Bei ordnungsgemäßer Belehrung ihrer Kinder haften Eltern normalerweise nicht für illegale Filesharing-Aktivitäten. Noch elternfreundlicher entschied der BGH im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen, wonach Eltern im Haushalt lebende erwachsene Kinder normalerweise nicht einmal über das Verbot der illegalen Tauschbörsennutzung belehren geschweige denn überwachen müssen. Die Entscheidung gilt auch für das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten. Wurde der Film durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner heruntergeladen, haften sie als Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon, speziell in der Rubrik Störerhaftung.

3. Muss ich Anwaltskosten oder Schadensersatz bezahlen?

Ob und wieviel Sie zahlen müssen, hängt ebenfalls davon ab, ob Sie als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Als Täter schuldet man dem Grunde nach sowohl Anwaltskosten als auch Schadensersatz. Hier besteht allenfalls bei der Bezifferung des Schadensersatzes ein gewisser Spielraum. Sofern Sie als Störer haften, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung von (anteiligen) Anwaltskosten, nicht jedoch auf Zahlung von Schadensersatz.

4. Handlungsempfehlung bei Fack Ju Göhte 2 Abmahnungen

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie den Film heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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