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Abmahnung Crossing Lines (Serie) durch Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt im Auftrag der Tandem Communications GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharing von Folgen der neuen TV-Serie Crossing Lines in Tauschbörsen.

Abmahnung Rechtsanwalt Mainz

Abmahnung von TV-Serien nimmt zu

Nachdem Waldorf Frommer bereits in großem Umfang Urheberrechtsverletzungen an den TV-Serien How I Met Your Mother, Homeland, Sons of Anarchy, Modern Family, New Girl und The Americans für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt hatte, springt jetzt die Tandem Communications GmbH auf den Serien-Abmahnzug auf.

Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten

Für die Tandem Communications GmbH, Sonnenstr. 14, 80331 München fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags

Die Abmahnungen werden teilweise für Einzelfolgen wie “Crossing Lines – Staffel 1 – Folge 1 (TV-Folge (lang))“, teilweise gleich für mehrere Folgen ausgesprochen. Bei Einzelfolgen verlangt WALDORF FROMMER Zahlung von 519,50 EUR für Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten. Bei Abmahnung von zwei Folgen in einem Schreiben erhöht sich die geforderte Summe auf 915,00 EUR.

Anschlussinhaber haftet nicht immer

Ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Auf Grundlage der Morpheus-Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann z.B. die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder entfallen. Je nach Lage des Falls muss der Anschlussinhaber unter Umständen auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden, da sonst Folgeabmahnungen in Bezug auf weitere Folgen aus Crossing Lines drohen.

Weitere ausführliche Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Filesharing Abmahnung Crossing Lines – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie Crossing Lines heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in AnspruchAuf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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