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Abmahnung The Americans (Serie) durch Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegalen Filesharings der TV-Serie “The Americans” ab.

Anwalt Urheberrecht Mainz

Nachdem bereits Abmahnungen wegen der US-Serien “How I Met Your Mother“, “Modern Family“, “Homeland”, “Sons of Anarchy” und “New Girl” bekannt geworden waren, verschickt Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH jetzt auch Abmahnungen zur TV-Serie “The Americans“.

Von den Abgemahnten fordern die abmahnenden Anwälte die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, dessen Höhe von der Anzahl der abgemahnten TV-Folgen abhängt (siehe dazu unten)

Die mir vorliegende Abmahnung betrifft den illegalen Download/Upload von vier Folgen der Serie “The Americans”. WALDORF FROMMER berechnet hierfür einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 650,00 EUR und beziffert seine eigenen Rechtsanwaltskosten auf 666,00 EUR (1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 20.000 EUR).

Bei weniger Folgen reduziert sich der geforderte Betrag anteilig. So wird für die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung von zwei Folgen beispielsweise Schadenersatz in Höhe von 450,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR gefordert (1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR).

Bei der Abmahnung von einzelnen Folgen aus TV-Serien sollte die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterzeichnet, sondern ggf. auf weitere heruntergeladene Folgen oder die gesamte Staffel erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Die geforderten Vergleichsbeträge lassen sich regelmäßig reduzieren – je nach Fallkonstellation kann die Zahlungspflicht sogar komplett entfallen.

Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie die Serie heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.
  3. Lassen Sie auch die Erweiterung der Unterlassungserklärung auf bislang nicht abgemahnte, aber heruntergeladene Folgen prüfen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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