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Abmahnung Waldorf Frommer – New Girl (TV-Serie)

  • Aktualisiert: 02.08.2013
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 2 min

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von Folgen der TV-Serie „New Girl“ in Tauschbörsen.

Abmahnung Waldorf Frommer

Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags

Bei einer einzelnen Folge der TV-Serie „New Girl“ wird von der Abmahnkanzlei ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 300,00 EUR angesetzt und Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR gefordert, insgesamt also 469,50 EUR. Werden in einem Schreiben mehrere Urheberrechtsverletzungen auf einmal abgemahnt, erhöhen sich die Forderungen.

Bei der Abmahnung von einzelnen Folgen aus TV-Serien sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet, sondern ggf. auf weitere Folgen oder die gesamte Staffel erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Was tun bei Filesharing Abmahnung wegen New Girl?

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