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Abmahnung Waldorf Frommer | Pacific Rim (Warner Bros.)

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Blockbusters “Pacific Rim” in Tauschbörsen.

Abmahnung nach Download erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 815,00 EUR (600,00 EUR Schadenersatz + 215,00 EUR Rechtsverfolgungskosten)

Abmahnung prüfen lassen

Ob der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzungen haftet, ist eine Frage des Einzelfalls. Gerade bei fehlender Täterschaft des Abgemahnten lohnt sich eine genaue Prüfung der Abmahnung.

Eltern haften oft nicht für ihre Kinder

Bereits Ende 2012 hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch das Morpheus-Urteil erheblich eingeschränkt. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidung dürfte auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.

Haftung für sonstige Dritte bzw. bei Täterschaft

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehörige wie Untermieter oder Mitbewohner begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Pacific Rim heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in AnspruchAuf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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