Die Kanzlei Hamburger Sasse & Partner verschickt im Auftrag der Splendid Film GmbH Abmahnungen wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Kinofilms „Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ in Tauschbörsen.
Für die Splendid Film GmbH, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln fordern Sasse & Partner die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 EUR
Den Abgemahten wird vorgeworfen, den Film anderen Nutzern in einer Internet-Tauschbörse wie z.B. eMule oder bittorrent illegal zum Download Verfügung gestellt zu haben. Technischer Hintergrund ist, dass viele Tauschbörsenprogramme über eine voreingestellte (und oft nicht deaktivierbare) Upload-Funktion verfügen, die geladene Dateibruchstücke automatisch nach dem Herunterladen wieder Dritten zur Verfügung stellt.
Weitere umfangreiche Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.
Handlungsempfehlung
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Rufen Sie nicht bei der Abmahnkanzlei an. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.
- Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.