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Abmahnung The Legend of Hercules (Film) | Sasse & Partner

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Hamburger Sasse & Partner verschickt im Auftrag der Splendid Film GmbH Abmahnungen wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Films “The Legend of Hercules” in Tauschbörsen.

Abmahnung Urheberrecht Anwalt

Für die Splendid Film GmbH, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln fordern Sasse & Partner die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 600,00 EUR

Den Abgemahten wird vorgeworfen, den Film The Legend of Hercules anderen Nutzern in Internet-Tauschbörsen wie eMule oder bittorrent illegal zum Download Verfügung gestellt zu haben. Technischer Hintergrund ist, dass viele Tauschbörsenprogramme über eine voreingestellte (und oft nicht deaktivierbare) Upload-Funktion verfügen, die geladene Dateibruchstücke automatisch nach dem Herunterladen wieder Dritten zur Verfügung stellt.

Haftet man als Anschlussinhaber immer für betriebenes Filesharing?

Nein. Mittlerweile wird eine Haftung der Anschlussinhaber von der Rechtsprechung in einer Reihe von Fallkonstellationen verneint. Vor allem wenn der Anschlussinhaber den Download nicht selbst begangen hat, bestehen gute Aussichten auf eine erfolgreiche Verteidigung. Ob der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss aber letztlich in jedem Fall einzeln überprüft werden.

Haften Eltern für Downloads ihrer Kinder, Ehegatten oder Partner?

Bereits 2012 hat der BGH die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt, wenn dem Kind illegales Filesharing verboten worden war und keine Anhaltspunkte für eine Missachtung des Verbots bestanden. Anfang 2014 entschied der BGH im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das illegale Downloads erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Danach müssen Eltern ihre erwachsenen Kinder im Regelfall weder belehren noch ihren Internetkonsum überwachen. Das gleiche gilt für das Verhältnis zwischen Anschlussinhaber und Ehegatte bzw. Lebenspartner.

Wie sieht es aus bei Untermietern bzw. Mitbewohnern?

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige wie zum Beispiel Untermieter oder Mitbewohner begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Selbst bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie den Film The Legend of Hercules heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung in Auftrag geben.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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