Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Tele München Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung„.
Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz
Für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Kaufingerstr. 24, 80331 München fordert Waldorf Frommer die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR
Haftet der Anschlussinhaber immer?
Nein. Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.
Haften Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder?
Sehr oft haften Eltern auf Grundlage der aktuellen BGH-Rechtsprechung für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder bzw. volljährigen Kinder nicht. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften. In mehreren aktuellen Prozesses wurden Hotelbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen aus der Störerhaftung entlassen. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.
Waldorf Frommer Abmahnung erhalten – was tun?
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung in Auftrag geben.
© VRD – Fotolia.com