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OLG Düsseldorf: Muss ein “Himbeer-Tee” Himbeeren enthalten?

BGH Himbeer-Tee

Nach Meinung des OLG Düsseldorf ist es zulässig, wenn der Früchtetee “Felix Himbeer Vanille Abenteuer” weder Himbeeren noch natürliches Himbeeraroma enthält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013, Az. I-20 U 59/12).

Irreführende Verpackungsangaben?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den bekannten Hersteller Teekanne geklagt. Die Verpackungsangaben (u.a. “Himbeer Vanille Abenteuer”, “nur natürliche Zutaten”, Abbildung von Vanille- und Himbeerblüten) seien irreführend, da der Verkehr Bestandteile von Vanille und Himbeere bzw. zumindest natürliche Aromen im Tee erwarte. Tatsächlich bestünde der Tee hauptsächlich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeerblättern, Orangenschalen und Hagebutte. Teekanne verwies auf die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und trug vor, der Verkehr würde lediglich einen Tee mit entsprechender Geschmacksrichtung erwarten.

Korrekte Zutatenliste glich Irreführungsgefahr hier aus

Nachdem Teekanne vom Landgericht Düsseldorf noch wegen Verstoßes gegen das spezialgesetzliche Irreführungsverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB zur Unterlassung verurteilt worden war, hob das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und wies die Klage ab.

Zwar möge nicht allgemein bekannt sein, dass es Aromen natürlichen Ursprungs gibt, die nicht aus Himbeeren oder Vanille hergestellt sind, aber deren Geschmack haben. Es verbleibe insoweit durchaus eine gewisse Irreführungsgefahr. Nach der Rechtsprechung des EuGH reiche es aber aus, dass der Verbraucher, der auf die Bestandteile eines Erzeugnisses Wert legt, die Zutatenliste lese (EuGH, Urteil vom 26. 10. 1995, Az. C-51/94 – sauce hollandaise, Rn. 34). Die richtige und vollständige Information in der Zutatenliste glich die Gefahr einer Irreführung damit vorliegend nach Auffassung der Düsseldorfer Richter wieder aus.

Achtung: Dies muss nicht immer der Fall sein, es kommt auf den Einzelfall an.

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Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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