Schluss. Der Süßwarenhersteller Lindt & Sprüngli hat kein Monopol auf den Goldhasen. Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab. Damit endete ein zwölf Jahre langer Rechtstreit um das Design des “Goldhasen” endgültig zu Gunsten der bayerischen Confiserie Riegelein.
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Lindt schützte Goldhasen als 3D-Marke
Das Schweizer Unternehmen Lindt & Sprüngli hatte im Jahr 2000 den sitzenden, seitwärts gerichteten Schokohasen in Goldfolie als dreidimensionale Marke (3D-Marke) schützen lassen. In der Folge verzichteten mehrere kleine Hersteller auf Druck von Lindt darauf, vergleichbare “Goldhasen” anzubieten.
Kein Monopol auf Motiv aus altbekanntem Formenschatz
Die Confiserie Riegelein pochte hingegen darauf, die von Lindt & Sprüngli geschützte Hasenform gehöre zum traditionellen Formenschatz. Es handele sich nicht um eine Erfindung von Lindt, sondern eine Gestaltung, die bereits seit rund 50 Jahren von anderen Unternehmen verwendet werde. Der BGH schloss sich dieser Auffassung an und lehnte die Monopolisierung der altbekannten Form als dreidimensionale Marke mit der Folge einer Verbotsmöglichkeit des Weitervertriebs gegenüber Dritten nun endgültig ab. Dieser Aspekt ist neu. Denn grundsätzlich ist der Schutz eines bereits im Verkehr bekannten Zeichens als Marke zulässig. Die schriftliche Entscheidungsbegründung des BGH steht noch aus.
Im “Goldbären”-Prozess hatte Lindt & Sprüngli vor kurzem ebenfalls das Nachsehen. Auf Antrag von HARIBO wurde Lindt vom Landgericht Köln der weitere Vertrieb eines goldenen Schokoteddys wegen Verletzung der deutschen Wortmarke “GOLDBÄREN” untersagt.
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