Nach Meinung des OLG Düsseldorf ist es zulässig, wenn ein Früchtetee namens “Felix Himbeer Vanille Abenteuer” weder Himbeeren noch natürliches Himbeeraroma enthält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013, Az. I-20 U 59/12).
Darf im Internet von städtischer Seite über Hygienemängel in Gastronomiebetrieben informiert werden, die bei amtlichen Betriebskontrollen festgestellt wurden? Oder greift eine solche Maßnahme zu stark in die Rechte der Betriebe ein?