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LG Köln: YouTube durfte #allesaufdentisch Videos nicht löschen

corona youtube

Die #allesaufdentisch Aktion hat einstweilige Verfügungen gegen YouTube wegen Löschung von zwei Videos erwirkt. Um Coronakritik geht es jedoch entgegen des erstens Anscheins nur am Rande.

YouTube: Streit um Löschung von #allesaufdentisch Videos

Die Initiative #allesaufdentisch hatte bei YouTube mehrere Videos mit Interviews und Berichten zum Thema Corona veröffentlicht, unter anderem zwei Videos mit einer Länge von 26 bzw. 29 Minuten. YouTube löschte diese Videos wegen Verstößen gegen die Plattformrichtlinien (Missinformation zur Corona-Pandemie).

Auf Antrag wurden YouTube diese Löschungen jedoch vom Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung verboten (LG Köln, Beschluss vom 11.10.2021, Az. 28 O 351/21; LG Köln, Beschluss vom 11.10.2021, Az. 28 O 350/21).

Warum wurde YouTube die Löschung der Videos verboten?

Man sollte sich davor hüten, die Kölner Beschlüsse als Erfolg für coronaschwurblerisches Gedankengut zu interpretieren. Das Landgericht Köln hat die in den Videos getroffenen medizinischen Aussagen ebenso wie die enthaltene Coronakritik nicht gutgeheißen oder gar als “zutreffend” eingestuft. Grund für den Erfolg der Verfahren waren allein formelle Fehler in Gestalt fehlender Begründungen – dieses Versäumnis muss sich die Plattform in der Tat vorwerfen lassen.

Denn YouTube hatte der Antragstellerin im Zuge der Löschungen nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen aus Sicht der Plattform gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinien verstoßen, sondern nur, dass die Videos gegen

“Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen”.

Eine pauschale Löschung ohne Benennung der konkreten Passagen wäre aus Sicht des Landgerichts Köln nur bei kurzen Videos mit offensichtlich auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformationen erlaubt. Für längere Videos, die auch zulässige Äußerungen enthielten, sei eine undifferenzierte Löschung nicht zulässig.

Die Beschlussverfügungen wurden bisher noch nicht zugestellt. YouTube hat nach Zustellung die Möglichkeit, beim Landgericht Köln Widerspruch einzulegen. Dann wird das Landgericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu prüfen haben, ob die einstweiligen Verfügungen durch Urteil zu bestätigen oder aufzuheben sind. Gegen ein solches Urteil wäre das Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht zulässig.

Update: YouTube löscht zwei weitere #allesaufdentisch Videos

Mittlerweile wurde bekannt, dass YouTube – offenbar nach Erlass der oben genannten Beschlüsse – zwei weitere #allesaufdentisch Videos gelöscht hat.

Unser Kommentar

Dass YouTube bei Löschung von langen Videos begründen muss, welche Teile / Passagen aus Sicht der Plattform einen Verstoß gegen die Plattformrichtlinien darstellen, ist mit Blick auf die Monopolstellung der Plattform richtig. Nur eine konkrete, passagenbezogene Begründung ermöglicht Betroffenen eine Prüfung, ob es erfolgsversprechend ist, rechtliche Schritte gegen die Löschung einzuleiten. Vor diesem Hintergrund ist auch die vom Landgericht vorgenommene Unterteilung in kurze und lange Videos mit jeweils unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen sachgemäß, weil sich bei kurzen Videos die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Passagen erübrigt.

Ärgerlich an den Kölner Verfahren ist nur, dass die Coronaschwurbler von #allesaufdentisch so unnötig medialen Aufwind erfahren (leider auch durch diesen Beitrag).

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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