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Kopieren von Facebook-Fotos für Privatgebrauch erlaubt

facebook anwalt

Öffentlich zugängliche Fotos (z.B. Profilbilder bei Facebook) dürfen von Dritten für den Privatgebrauch heruntergeladen, aber nicht ohne Erlaubnis weiterverbreitet werden (LAG Köln, Urteil vom 19.01.2015, Az. 2 Sa 861/13).

Recht zur Privatkopie gilt auch bei Fotografien

Gemäß § 72 UrhG, § 53 UrhG dürfen von einem Foto Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn das Foto offensichtlich rechtswidrig hergestellt bzw. offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht wurde.

Im Prozess hatte die Beklagte behauptet, die im Besitz des Klägers befindlichen Fotografien bzw. Bilddateien seien auf ihrer Facebook-Seite und auf der Seite des anfertigenden Fotografen veröffentlicht gewesen. Als Folge hätte die Beklagte nun beweisen müssen, dass diese Seiten nicht öffentlich zugänglich waren. Das gelang ihr jedoch nicht.

Aus dem Urteil:

„Selbst dann, wenn eine Facebook-Seite für Freunde öffentlich ist, können diese dort ein Bild kopieren. Diese Vervielfältigung ist dann nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt im Sinne des § 53 Abs. 1 UrhG. Weitere Kopien hiervon sind dementsprechend zum privaten Gebrauch ebenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG möglich und zulässig. Die Klägerin trägt in vollem Umfang die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Bilder überhaupt nie veröffentlicht waren oder Kopien hiervon rechtswidrig hergestellt worden sind. Es kann dabei noch dahinstehen, ob die Nutzungsrechte an den Fotos gemäß § 29 i. V. mit § 31 UrhG überhaupt der Klägerin eingeräumt waren. Da sie sich jedenfalls nicht ohne ihre Zustimmung hat fotografieren lassen, kann nicht festgestellt werden, dass die Originalablichtungen offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurden. Hinsichtlich des Besitzes der Kopien ergibt sich dasselbe wie bereits oben zum Anspruch des Klägers ausgeführte: Da ein Verbreiten der Bilder nicht bevorsteht, ist der bloße Besitz nach § 22 KunstUrhG in Verbindung mit § 53 UrhG zulässig.“

Download von Facebook-Profilbild erlaubt, nicht aber Weiterverbreitung

Das Urteil darf nicht so verstanden werden, dass Dritte über das Herunterladen eines öffentlich zugänglichen Bildes für den Privatgebrauch hinaus berechtigt wären, die Aufnahme weiterzuverbreiten, etwa durch erneutes Hochladen ins Internet. Eine rechtliche Neuerung ist mit der Entscheidung also nicht verbunden.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

14 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Ich habe eine allgemeine frage:
    Ich bin seit über 2 wochen im krankenstand und wirde in der zwischenzeit von der krankenkasse zu einem kontrolltermin eingeladen. Als ich zum termin eintraf wurde ich zur geschäftsleitung geschickt, der mir folgendes erzählte: Mein AG hat ein foto von mir an die krankenkasse verschickt, mit der aussage, dass ich während meines krankenstandes an meinem geburtstag ausgegangen sei. Als ich mir das bild ansah, stellte ich fest, dass dieses foto aus meiner facebookseite stammt. Wäre dies ein eingriff in die privatsphäre und auch unerlaubte verbreitung meines fotos???

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  2. Was heißt Weiterverbreiten? Per facebook teilen ist ja erlaubt, aber wie schaut es aus, wenn ich Fotos per WhatsApp oder MMS, Email usw. privat weiterverschicke?

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  3. Ich habe öffentlich gestellte Fotos auf Facebook geteilt und kommentiert. Bin nun abgemahnt worden. Private Bilder einer Feier. Öffentlich gemacht durch die Feiernde. Was kann ich tun. Fast 2 Mrd. Nutzer können diese Bilder sehen und teilen und kommentieren. Warum also nicht auch ich.

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  4. Hallo, ich habe mir um Anonym bei einer Datingplattform zu stöbern dort ein Profil angelegt und als Profilbild ein Bild einer willkürlichen Person aus Facebook oder Instagram (weiß ich nichtmehr genau) benutzt (das Gesicht ist darauf nicht richtig zu erkennen, nur im Profil mit Mütze und Sonnenbrille).
    Wie ich auf die Person gekommen bin weiß ich leider gar nichtmehr, spielt ja im Moment auch keine Rolle.
    Ich weiß, dass dies ein Fehler und sehr blöd von mir war. Das Bild gehört ja dieser Person und ich darf es nicht ohne weiteres nutzen. Habe es einfach ohne zu überlegen ausgewählt da mir auch der Hintergrund sehr gefallen hat (Winterlandschaft).
    Jetzt hat wahrscheinlich durch einen blöden Zufall eine andere Person die diese Plattform nutzt die Person auf dem Foto doch wiedererkannt und mich angeschrieben. Die Person der das Bild rechtmäßig gehört, hat mich daraufhin bei Facebook kontaktiert (nur per Freundschaftsanfrage). Ich habe daraufhin natürlich sofort das Profil bei der Datingplattform gelöscht. Habe die Anfrage der Person bei Facebook aber ignoriert.
    Jetzt meine Frage, welche Folgen kann dies für mich haben. Ich weiß das es wahrscheinlich um Urheberrechte geht. Habe aber wie gesagt, dass Profil sofort gelöscht. Ich wollte dieser Person damit auch nicht irgendwie schaden, da ich in keiner Verbindung zu ihr stehe.
    Da er aber mein Facebook Profil nun kennt, weiß er ja mehr oder weniger wer ich bin.
    Kann er damit schon Anzeige erstatten oder was kann passieren?

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  5. Ich poste immer wieder Bilder, die ich bei meinen Wanderungen mache, in einer Wandergruppe bei facebook. Dürfern diese Bilder von facebook-Mitgliedern heruntergeladen und auf deren Seiten oder in anderen Gruppen gepostet werden?

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  6. Hallo,
    ein Bekannter und ich wurden von einem Fakeaccount über den Facebook Messenger angeschrieben. Es wurden Bilder von diesen von Facebook und Instagram genommen.
    Der Namen zu der echten Person ist unterschiedlich. Es wurden nur die Bilder für den Fakeaccount als Profilbilder verwendet. Wohnort der beiden Personen unterscheidet sich auch.
    Wir wurden dann über den Messenger beschimpft und hier wurden teilweise Bilder gesendet (die auf den Accounts zu finden waren). Es wurden auch Nacktbilder verschickt, diese sind mit großer Wahrscheinlichkeit von Google und als Bilder von dem Fake ausgegeben.
    Jetzt die Frage: Können wir hier etwas machen, da wir nicht die Personen sind von denen die Bilder genommen wurden? Können das nur die Wirklich betroffenen machen? Austausch ist rein über den Facebook Messenger erfolgt.

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  7. Hallo, ich habe auf einer öffentlichen Seite bei FAcebook ein Foto gespeichert und es als Titelbild verwendet. Nun sagte der Fotograf , welcher es auf der öffentlichen Seite gepostet hatte, ich hätte es geklaut ??? Und es weiterverbreitet. Hat er REcht ?
    Vielen Dank

    Gruss

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  8. Hallo,
    ich habe ein screenshot von andere Facebook Status gemacht und meine Meinung darüber geschrieben. Man kannt Facebook Profilfoto sehen.
    ist das illega? Ob ich ain Abmahnung bekommen hätte?

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  9. Guten Tag. Die lokale Presse hat ein Foto und auch textliche Inhalte unserer öffentlichen FB-Seite (Lauftreff) kopiert und für einen Artikel verwendet. Dürfen die das ohne Rücksprache tun?

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    • Das kann ich so nicht sagen, müssen wir prüfen. Schicken Sie uns falls gewünscht am besten eine E-Mail mit einer Detailbeschreibung, Foto etc. Wir melden uns dann im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen.

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  10. Ich habe mir heute morgen ein Foto (Äpfel) von einer FB Freundin aus ihrem für Freunde veröffentlichtem Album als Titelbild auf FB hochgeladen. Ca. 3 Stunden später gib sie mir Bescheid, dass ich jetzt Probleme kriegen werde. Hab daraufhin das Bild sofort runter genommen. Ich hatte sie nicht vorher um Erlaubnis gefragt. Was droht mir jetzt als Strafe?

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