Eine Plattform, auf der Dritte ohne Kontrolle der Rechtmäßigkeit Produkte einstellen, haftet für Urheberrechtsverletzungen als Täter, wenn sie die Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreibt (BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 88/13 – Al Di Meola).
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