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Vorlage an den EuGH zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

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Der BGH hat darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes “Framing” ergreift, also gegen das Einbetten der auf dem Server dieses Nutzers gespeicherten und auf seiner Internetseite eingestellten Inhalte auf der Internetseite eines Dritten (BGH, Beschluss vom 25.04.2019, Az. I ZR 113/18 – Deutsche Digitale Bibliothek).

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