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OLG Frankfurt: Herr/Frau-Auswahl diskriminiert Nicht-Binäre

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Die Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns muss es ab dem 01.01.2023 unterlassen, die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20).

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OLG Frankfurt: Kritische Werturteile über Arbeit einer Profilerin

olg frankfurt 6 W 64/21

Kritische Anmerkungen eines Wissenschaftlers hinsichtlich der Arbeitsweise einer sog. Profilerin, die echte Verbrechen und Verbrecher im Fernsehen analysiert, sind hinzunehmen, wenn sie ersichtlich dazu dienen, die Allgemeinheit darüber aufzuklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nach Ansicht des Antragsgegners nicht wissenschaftlichen Standards genügen.

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