Wer fremde Inhalte wie Dokumente, Bilder oder sonstige Dateien auf dem eigenen Server online stellt, haftet selbst für enthaltene Urheberrechtsverletzungen. Das Haftungsprivileg des § 10 TMG ist nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. I ZR 39/12 – Terminhinweis mit Kartenausschnitt).
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