Unsere Kanzlei hilft Onlinehändlern dabei, ihre Produkte rechtssicher über das Internet zu verkaufen, ohne Abmahnungen riskieren zu müssen.
eCommerce Recht
Zu unseren Leistungen zählt:
Shopprüfungen zu günstigen Pauschalpreisen einschließlich der Erstellung aller nötigen Rechtstexte, auf Wunsch mit Update-Service für dauerhaften Schutz gegen Abmahnungen.
Laufende Beratung von Onlinehändlern zu Rechtsfragen rund um den Ecommerce, zum Beispiel zu neuartigen Vertriebs- und Marketingformen oder aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung
Umfassende Beratung von Plattformen und Market Places
Verteidigung gegen Abmahnungen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht etc.)
Unsere Mandanten
Unsere Mandanten sind kleine und mittelständische Betreiber von Onlineshops sowie Internetplattformen und Market Places aus verschiedensten Branchen (bundesweit).
Ein Versorgungsunternehmen darf online keine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort oder Eingabe von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle erreichbar und damit nicht unmittelbar und leicht zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2024, Az. I-20 UKl 3/23).
Ist ein durch eine Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet, wenn eine Firma die online erklärte Kündigung eines Kunden von einem Bestätigungstelefonat abhängig macht? Diese Frage hatte die 11. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten.
Ein Bestellbutton mit der Beschriftung „Abonnieren“ bzw. „Weiter zur Zahlung“ genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024, Az. I-20 UKlaG 4/23).
Das Landgericht Hildesheim hat Fragen zu zulässigen Beschriftungen des Bestellbuttons sowie Anforderungen an die Bereitstellung von Vertragsinformationen bei Online-Abonnements geklärt (LG Hildesheim, Urteil vom 07.03.2023, Az. 6 O 156/22).