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Cheetos Abmahnungen durch Inhaber der Marke „Chitos“

chitos abmahnung

Die Internetsnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG aus Köln lässt Händler, die den bekannten US-Snack „Cheetos“ in Deutschland anbieten, wegen Verletzung der deutschen Wortmarke „Chitos“ abmahnen.

Was wird abgemahnt?

Unserer Kanzlei wurden kurz nacheinander mehrere markenrechtliche Abmahnungen der Internetsnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG vorgelegt, die über die Kanzlei Harmsen Utescher aus Hamburg Händler ausgesprochen wurden. Betroffen sind Händler, die „Cheetos“ in Deutschland anbieten bzw. verkaufen.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die deutsche Wortmarke „Chitos“ (DPMA Az. 1003236) durch den Verkauf von „Cheetos“ zu verletzen. Die angreifende Marke „Chitos“ ist unter anderem eingetragen für diverse Snackarten wie Chips und andere „Knabberzwecke“, konkret (mit Hervorhebungen durch uns):

Fleisch- und Wurstwaren; getrocknete, geröstete, gesalzene und/oder gewürzte Erdnußkerne, Nüsse, Mandeln und Cashew-Kerne; Kartoffelchips und Kartoffelsticks; im Extrudierverfahren hergestellte Kartoffel-, Weizen-, Reis- und/oder Maisprodukte für Knabberzwecke; fritiertes Kartoffelgebäck; Konditorwaren; Backwaren, insbesondere Mürbe-, Spritz-, Waffel-, Salz-, Laugen-, Zwiebel- und Käsegebäck, Waffeln, Oblaten, Biskuits, Zwieback, Leb- und Honigkuchen, Kräcker; im Toaster verzehrfertig zuzubereitende Backwaren, insbesondere süßes und salziges Sandwich-Gebäck, Muffins; Dauerbackwaren, insbesondere Hart- und Weichkeks; Schokolade, Zucker- und Schokoladewaren in Riegelform; Zuckerwaren, insbesondere Toffees, Bonbons, Fondants und Fondantwaren, Marzipan sowie Krokant; Brotaufstrich, nämlich eine überwiegend aus Nüssen und/oder Erdnüssen bestehende Creme; Puffmais, Maisflocken; Getreidepräparate für Nahrungszwecke, nämlich zubereitete Getreidekörner und Getreideflocken unter Beigabe von Nüssen, Rosinen, Früchten, Fruchtpulver, Weizenkeimen, Zucker und/oder Honig; verzehrfertig gebackene oder getrocknete, kleinstückige und halbfeste Erzeugnisse, die überwiegend aus Getreideprodukten hergestellt werden.

Die Marke „Chitos“ wurde bereits am 29.11.1979 in Deutschland zur Anmeldung gebracht, sie existiert also schon über vierzig Jahre.

In der Abmahnung weist die Internetsnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG darauf hin, dass sie u.a.

„(…) mehrfach erfolgreich vor dem EUIPO (Anm.: das europäische Markenamt) gegen „Cheetos“-Marken aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. vorgegangen [ist], weshalb derartige Produkte nach diesseitigem Kenntnisstand auch bisher nicht auf dem deutschen Markt vertrieben wurden.“

Inhaltlich sind die Abmahnungen darauf gestützt, dass zwischen den Marken „Cheetos“ und „Chitos“ Verwechslungsgefahr bestehe. Auf Zeichenebene bestünde hohe klangliche und schriftliche Ähnlichkeit bei gleichzeitiger enger Warenähnlichkeit. Den Abmahnungen beigefügt war jeweils eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg aus 2016, welche die gegnerische Sichtweise bestätigte (LG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2016, Az. 315 O 14/16).

Auf dieser Grundlage werden die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 150.000 Euro aufgefordert (= 2.305,40 Euro).

Was ist von den Abmahnungen zu halten?

Wir gehen davon aus, dass die Abmahnungen grundsätzlich berechtigt sind, der Vertrieb von „Cheetos“ in Deutschland also verboten ist.

Trotzdem sollte die den Abmahnungen beigefügte Unterlassungserklärungsvorlage nicht ohne Modifikationen unterzeichnet werden. Beispielsweise fordert die Abmahnerin dazu auf, für den Fall künftiger schuldhafter Verstöße gegen die Unterlassungserklärung eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro zu versprechen. Ein solcher Anspruch, der im Streitfall flexible Lösungen verhindert, besteht jedoch nicht. Der Abgemahnte muss die der Abmahnung beigefügte Vorlage nicht unterzeichnen. Er darf – und sollte hier – eine angepasste Fassung erstellen, die seine Rechte besser wahrt und gleichzeitig den wohl bestehenden Unterlassungsanspruch erfült.

Auch im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche seitens Intersnack bzw. Rückrufansprüche sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, zumal Fehler bei der Abwicklung angesichts des hohen Gegenstandswert recht teure Gerichtsverfahren nach sich ziehen können, was vermieden werden sollte.

Haben Sie eine Cheetos Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

5 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Da es Cheetos schon seit 1948 gibt, sollte mal wer gegen Chitos klagen, da sie sicher ihren Namen so gesichert haben um sich genau damit vor den Martkstart von Cheetos in Deutschland zu stellen.

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  2. Wie „Anonymous“ bereits schrieb, gibt es Cheetos schon seit 1948 gibt, sollte PEPSICO, INC. Incorporation gegen Internetsnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG klagen.

    Erstens weil sie sicher Chitos als Markenzeichen gesichert hatten, um sich genau damit vor den Martkstart von Cheetos in Deutschland zu stellen.

    Zweitens, da die Unionsmarke Cheetos als Bildmarke am 23.12.1999 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und am 06.05.2005 im Markenregister eingetragen wurde. Ist zwar am 23.12.2019 abgelaufen, aber ich bin sicher, dass da noch einiges offen steht.

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  3. Hi S. MCAVINUE! Wir sind ebenfalls von dieser rechtsmissbräuchlichen Abmahnung betroffen und haben viele Wege dem entgegenzuwirken. Wenn viele Betroffene sich zusammenschließen, können wir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass diese Abmahnung nicht dem Wettbewerbsschutz dient, sondern lediglich und vorrangig ein finanzieller Vorteil erzielt werden soll. Dabei ist es nur ein Weg von vielen. Lasst uns evtl. einen Verteiler/WhatsApp Chat dazu öffnen. Gerne an asiamarkt-frankfurt@mailsire.com

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  4. Ein weiterer Grund, chitos nicht zu kaufen. Cheetos hole ich mir immer beim Nachbarn inden Niederlande. Ein Import würde bestimmt an die 10€ kosten. Drüben nur 4-5€ Hinfahren und mir nen kleinen Vorrat besorgen ist billiger ^^ durch corona natürlich nur noch bedingt möglich.

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