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Abmahnung Waldorf | Daft Punk – Random Access Memories

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Abmahnkanzlei WALDORF FROMMER verschickt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Musikalbums Random Access Memories von Daft Punk.

Abmahnung nach Download erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Für die Sony Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR

Nach Inkrafttreten des neuen Anti-Abzocke-Gesetzes fordert WALDORF FROMMER jetzt nur noch  Rechtsanwaltskosten (= Aufwendungsersatz) in Höhe von 215,00 EUR. Parallel zur Senkung der Rechtsanwaltskosten wurde allerdings der geforderte Schadenersatzanspruch ohne jede Begründung auf 600,00 EUR erhöht, offenkundig zu dem Zweck, die Forderungsausfälle (teilweise) zu kompensieren. Der erklärte Zweck des Anti-Abzocke-Gesetzes, die finanziellen Belastungen für die Empfänger von Filesharing-Abmahnung zu senken, wird dadurch konterkariert, so dass es sehr fraglich scheint, ob die aktuelle Schadenersatzforderung in dieser Höhe gerichtlich durchsetzbar ist.

Haftung

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch die Grundsätze der Morpheus-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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