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Abmahnung FAREDS Malibu Media – Pool Party For Three

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwälte mahnt weiter im Auftrag der US-Filmproduzentin Malibu Media LLC wegen illegalen Filesharings von Pornofilmen in Tauschbörsen ab, hier wegen des Films “Pool Party For Three”.

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Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwälte fordert wie bereits in anderen Abmahnverfahren (z.B. “Meet Me In Madrid“) für Malibu Media LLC, 31356 Broad Beach Road, CA 90265 die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Löschung der betreffenden Datei vom eigenen PC
  3. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 700,00 EUR.

Der Download/Upload in einer Internettauschbörse wie eMule oder bittorrent sei von einem Ermittlungsunternehmen mittels Anti-Piracy-Software festgestellt worden. Die Dateien tragen Bezeichnungen wie

x-art_baby_gianna_pool_party_for_three_1080.mov

Der Pornofilm sei in einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, was ein Ermittlungsunternehmen angeblich beweissicher mittels Anti-Piracy-Software festgestellt habe. Daraufhin habe FAREDS Rechtsanwälte beim Landgericht Köln einen Auskunftsanspruch gegen den zugehörigen Provider erwirkt, wodurch man die Klardaten des abgemahnten Anschlussinhabers erhalten habe.

Die Rechtsprechung würde den Streitwert in einem solchen Fall mit 10.000 EUR bemessen, was zur vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 651,80 EUR führe. Im Falle einer Täterschaft des Abgemahnten habe dieser außerdem Schadenersatz zu zahlen, der sich nicht nach dem Kaufpreis des Films, sondern nach der gesetzlich geregelten Lizenzanalogie berechne.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Abmahnung FAREDS Malibu Media – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Rufen Sie nicht bei FAREDS an. Nehmen Sie stattdessen unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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