Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka Rechtsanwälte) mahnt derzeit im Auftrag der Koch Media GmbH wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels “Metro Last Light” in Tauschbörsen ab.
Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten
Für die Koch Media GmbH fordern .rka Rechtsanwälte vom Abgemahnten die
- Löschung der betroffenen Datei vom eigenen Rechner
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 EUR
Die in Tauschbörsen wie BitTorrent, µTorrent oder eMule erhältlichen Dateien tragen Bezeichnungen wie
Metro_Last_Light_STEAM_RiP-GameWorks
Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.
Metro Last Light Abmahnung erhalten – was tun?
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie das Spiel “Metro Last Light” heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.