Wer ein Kunstwerk bestellt, muss es grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt. Das OLG Köln hat damit den Streit um die Bezahlung eines Videoclips des Comedian Jörg Knör entschieden (OLG Köln, Urteil vom 14.11.2018, Az. 11 U 71/18).
Weiterlesen