Wenn Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine “Ohne-Rechnung-Abrede” treffen, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig (OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2017, Az. 12 U 115/16).
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