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Markenschutz für Domains über Trademark Clearinghouse

Domainrecht Rechtsanwalt

In den nächsten zwei Jahren werden weltweit Hunderte neuer Domainendungen eingeführt. Was bei Domaingrabbern für Goldgräberstimmung sorgt, birgt für Markeninhaber die Gefahr, dass sich Dritte die neue Domain sichern, bevor der Markeninhaber zugreifen kann. Die Folge können lange und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und/oder deftige Kaufpreisforderungen der Grabber sein.

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Markenhinterlegung für 150 US-Dollar

Zur Minimierung dieser Gefahren hat die zentrale Domainvergabestelle ICANN eine neue Stelle gegründet, das sogenannte Trademark Clearinghouse. Seit dem 26.03.2013 können Markeninhaber dort gegen eine Gebühr von 150 US-Dollar ihre Marke hinterlegen.

Die Hinterlegung führt zu den folgenden Privilegierungen:

1. Bevorrechtigte Registrierungsmöglichkeit für Markeninhaber

Das Trademark Clearinghouse informiert den Markeninhaber über die Einführung einer neuen Domainendung in der Sunrise-Period, also vor Beginn der allgemeinen Domainvergabe. Der Markeninhaber hat die Möglichkeit, sich die Domain bevorzugt zu sicher.

2. 90-Tage Überwachung durch Trademark Clearinghouse

Für den Zeitraum von 90 Tagen ab Einführung der neuen Domainendung überwacht das Trademark Clearinghouse alle neuen Domain-Registrierungen für die neue Domainendung.

3. Automatische Information über hinterlegte Marke

Bei Domainanmeldungen, die identisch mit der hinterlegten Marke sind, erhält der Markeninhaber automatisch eine Benachrichtigung. Außerdem wird der Domainanmelder bereits während der Registrierung über die Existenz der Marke informiert. Die Anmeldung kann nur fortgesetzt werden, wenn der Anmelder bestätigt, die Marke nicht zu verletzen.

4. Markeneintragung ist Voraussetzung für Teilnahme an Sunrise-Period

Nicht zuletzt ist zu beachten, dass die Teilnahme an der Sunrise-Period nur bei vorheriger Hinterlegung der Marke möglich ist. Andernfalls muss der Markeninhaber darauf hoffen, bei offizieller Freigabe der Domainendung im normalen Registrierungswettbewerb das Rennen zu machen.

Handlungsempfehlung

Markeninhaber müssen ihre Rechte bei entsprechender Hinterlegung nicht mehr bei jeder Vergabestelle nachweisen, da die Vergabestellen verpflichtet sind, auf die beim Trademark Clearinghouse hinterlegten Marken zurückzugreifen.

Vor dem Start der ersten Sunrise-Periods im Sommer 2013 sollten sich Markeninhaber deshalb beeilen, ihre Marke beim Trademark Clearinghouse einzutragen.

Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot für die Eintragung Ihrer Marke beim Trademark Clearinghouse? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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