Im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren nach § 42 MarkenG über eine deutsche Marke beträgt der Streitwert im Regelfall 50.000 Euro (BPatG, Beschluss vom 29.07.2014, Az. 27 W (pat) 29/13).
Bei Markenverletzungen auf eBay sind die Kosten für einen Testkauf jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn der Verletzer die Ware nicht herausverlangt (OLG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2014, Az. 4 W 23/14).
Das Anhängen des eigenen Produkts an eine fremde ASIN-Nummer stellt eine irreführende Angabe über die betriebliche Herkunft der Ware dar (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az. 2a O 277/13).