Markenrecht: Keine Erschöpfung bei irreführenden Google Ads
Ein Markeninhaber kann sich der Verwendung seiner Marke in einer Anzeige nach einer Google-Suche widersetzen, wenn die Anzeige aufgrund der konkreten Gestaltung irreführend ist und Kunden durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch) zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden.