Haben Sie eine Instagram Abmahnung wegen Nutzung von Musik in einem Reel oder einer Story erhalten? Wir helfen Abgemahnten seit über zehn Jahren, den Schaden gering zu halten und idealerweise abzuwehren.
Rechtsanwalt Niklas Plutte
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Oliver Wolf, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Wir haben tausende Empfänger von urheberrechtlichen Abmahnungen verteidigt. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
Inhaltsverzeichnis
1. Abmahnungen wegen Nutzung von Musik auf Instagram
2. Hintergrund der aktuellen Abmahnwelle
3. Wer ist betroffen?
4. Inhalt und Forderungen typischer Abmahnungen
5. Warum die Instagram-Musikbibliothek kein Freifahrtschein ist
6. Wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte
7. Prävention – wie man Instagram Abmahnungen vermeidet
8. Fazit
1. Abmahnungen wegen Nutzung von Musik auf Instagram
Die Nutzung von Musik in Instagram-Reels, Stories oder Beiträgen ist aus dem Alltag vieler Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr wegzudenken. Gerade bei gewerblich genutzten Accounts kann sie jedoch rechtliche Konsequenzen haben. Wer urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz verwendet, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung.
Derzeit verschicken verschiedene Kanzleien wie IPPC Law im Auftrag von Rechteinhabern Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram und TikTok. Zu den Mandanten von IPPC Law gehören:
- B1 Recordings GmbH
- B.D.B. Media GmbH
- Mark Klammek
- Florian Richter
- FFMM GmbH
- voodoo music GmbH
- Mach I Records GmbH & Co KG
Das sind einige der Songs und Videos, die abgemahnt werden:
- Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro
- Spike – Respect
- DJ Tomekk feat. Lil Kim & Trooper Da Don – Kimnotyze
- SAINt JHN – Roses (Imanbek Remix)
- Travis Scott x HVME – Goosebumps
- Laurell – Habit
- Stromae – Alors on Danse
- Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro
- Gotye – Somebody That I Used to Know
- Racoon Meme Video
In diesem Beitrag erklären wir, warum diese Abmahnungen ausgesprochen werden, wer sie erhält und wie Betroffene reagieren sollten.
2. Hintergrund der aktuellen Abmahnwelle
Abgemahnt wird die Verwendung von geschützten Musikstücken in Reels oder anderen Videoformaten auf Instagram. In vielen Fällen stammt die verwendete Musik aus der integrierten Musikbibliothek der Plattform.
Viele Nutzer gehen davon aus, dass Instagram über entsprechende Lizenzen verfügt und die Musik daher frei genutzt werden darf. Das ist jedoch nur teilweise richtig. Die von Instagram eingeräumten Rechte decken in der Regel nur private Nutzung ab. Sobald ein Beitrag im geschäftlichen Zusammenhang steht, reicht diese Lizenz nicht mehr aus.
Eine gewerbliche Nutzung liegt bereits vor, wenn ein Instagram Account zur Selbstdarstellung eines Unternehmens verwendet wird, Werbung enthält oder auf eine eigene geschäftliche Website verweist. Auch Influencer-Profile sind regelmäßig als gewerbliche Präsenzen einzustufen. In diesen Fällen kann die Verwendung lizenzpflichtiger Musik ohne Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
3. Wer ist betroffen?
Die gegenwärtige Abmahnwelle betrifft nicht nur große Marken oder professionelle Influencer, sondern zunehmend auch kleinere Accounts bis hin zu Micro-Influencern. Maßgeblich ist nicht die Followerzahl, sondern die Art der Nutzung. Schon wenn über einen vermeintlich privaten Account auf eine geschäftliche Website verlinkt wird oder Produkte vorgestellt werden, kann das als kommerzielle Nutzung gelten.
Betroffen sind daher:
- Unternehmen mit Business-Accounts auf Instagram,
- Influencer und Content-Creator, die Kooperationen eingehen oder Werbung machen,
- Micro-Influencer mit kleineren Reichweiten, die ihr Profil geschäftlich einsetzen.
Privatnutzer, die keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen, sind in der Regel nicht abmahngefährdet – sie profitieren von den Plattformlizenzen. Sobald aber ein wirtschaftlicher Bezug entsteht, entfällt dieser Schutz.
4. Inhalt und Forderungen typischer Abmahnungen
Eine Instagram Musik Abmahnung enthält regelmäßig drei zentrale Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte soll sich verpflichten, die geschützte Musik künftig nicht mehr ohne Lizenz zu verwenden, also ohne ein ausreichendes Nutzungsrecht. Verstöße führen zu Vertragsstrafen.
- Zahlung von Schadensersatz oder Lizenzkosten: Gefordert wird meist ein pauschaler Ausgleich für die unberechtigte Nutzung. Je nach Einzelfall bewegen sich die Beträge zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro.
- Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite: Diese Abmahnkosten werden nach dem Gegenstandswert berechnet, der bei Urheberrechtsverstößen der vorliegenden Art oft mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro beziffert wird.
Reagiert der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung, drohen gerichtliche Schritte, die das Kostenrisiko erheblich erhöhen.
5. Warum die Instagram-Musikbibliothek kein Freifahrtschein ist
Die Plattform bietet ihren Nutzern eine große Auswahl an Musikstücken, die scheinbar frei verfügbar sind. Tatsächlich unterscheidet Instagram aber zwischen privater und kommerzieller Nutzung.
Für private Accounts bestehen Lizenzvereinbarungen, die eine Nutzung innerhalb der App erlauben. Gewerbliche Accounts hingegen müssen auf eine eingeschränkte Auswahl lizenzfreier oder plattformseitig freigegebener Musikstücke zurückgreifen. Wird diese Grenze überschritten, ist die Nutzung rechtswidrig – auch dann, wenn der Song direkt aus der Instagram-Bibliothek stammt. Mit anderen Worten: Ein und derselbe Song kann für private Instagram Nutzer legal verwendbar sein, nicht jedoch für Business Nutzer.
Hinzu kommt, dass Instagram seine Nutzungsbedingungen regelmäßig ändert. Nutzer tragen selbst die Verantwortung, sicherzustellen, dass verwendete Musik tatsächlich lizenziert ist. Das Argument, man habe sich auf die Plattform verlassen, schützt nicht vor Haftung.
6. Wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte
Wer ein Abmahnschreiben erhält, sollte besonnen vorgehen und nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben. Empfehlenswert ist folgendes Vorgehen:
- Fristen beachten: Abmahnungen enthalten meist kurze Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese dürfen nicht ignoriert werden.
- Nicht vorschnell unterschreiben: Vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen der Abmahner sind oft zu weit gefasst. Einmal unterschrieben, hat man faktisch keine Möglichkeit mehr, nachträglich zu kündigen. Strafbewehrte Unterlassungserklärungen gelten dreißig Jahre lang.
- Juristische Prüfung einholen: Ein auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt sollte prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und ob die Gegenseite die Rechte am Werk nachweisen kann.
- Dokumentation sichern: Es sollte festgehalten werden, welcher Song, welches Reel und welche Nutzung betroffen sind. Das erleichtert die rechtliche Einordnung.
- Rechtsverletzung beseitigen: Vor Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung muss die Rechtsverletzung vollständig beseitigt werden. Andernfalls würden direkt im Anschluss Vertragsstrafen drohen.
In vielen Fällen lassen sich Abmahnungen durch eine modifizierte Unterlassungserklärung und Verhandlungen über die Forderungssumme deutlich entschärfen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
7. Prävention – wie man Instagram Abmahnungen vermeidet
Wer regelmäßig Musik in Instagram Reels oder anderen Beiträgen nutzt, sollte vorbeugend auf rechtssichere Alternativen setzen:
- Nur lizenzfreie oder selbst lizenzierte Musik verwenden. Zahlreiche Anbieter bieten Musik mit expliziter Freigabe für kommerzielle Nutzung an.
- Plattformrichtlinien prüfen. Bei Business- oder Creator-Accounts ist die Musikbibliothek eingeschränkt. Nur dort angebotene lizenzfreie Titel dürfen verwendet werden.
- Eigene Musik oder selbst produzierte Sounds einsetzen.
- Nachweise aufbewahren. Lizenzbestätigungen sollten gespeichert werden, um sie im Streitfall vorlegen zu können.
- Kooperationen kennzeichnen. Wer für Marken wirbt oder Produkte präsentiert, sollte sich der gewerblichen Einstufung seines Profils bewusst sein.
Mit diesen Maßnahmen lässt sich das Risiko künftiger Abmahnungen deutlich reduzieren.
8. Fazit
Die Nutzung von Musik auf Instagram ist rechtlich komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Die derzeitige Abmahnwelle zeigt, dass Rechteinhaber und ihre Kanzleien gezielt gegen unlizenzierte Musikverwendungen vorgehen – unabhängig von der Größe des Accounts.
Wichtig ist, die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung zu verstehen. Wer Instagram geschäftlich nutzt, darf sich nicht auf die vermeintlich „freie“ Musikbibliothek verlassen.
Im Fall einer Abmahnung sollte schnell, aber überlegt gehandelt werden. Mit fachkundiger Unterstützung lassen sich überhöhte Forderungen abwehren und rechtssichere Strategien für künftige Social-Media-Aktivitäten entwickeln.

