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Abmahnung 300: Rise of an Empire | Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für die Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen urheberrechtsverletzendem Filesharing des US-Films „300: Rise of an Empire“ in Tauschbörsen.

Abmahnung nach Download erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Für den widerrrechtlichen Tausch der Fortsetzung des erfolgreichen Blockbusters „300″ fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 815,00 EUR (215,00 Anwaltskosten + 600,00 EUR Schadenersatz)

Abmahnung 300: Rise of an Empire anwaltlich prüfen lassen

Ob und ggf. in welcher Höhe die erhobenen Ansprüche bestehen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Insbesondere jedoch falls Sie Anschlussinhaber sind und die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, lohnt sich eine genaue Prüfung der Abmahnung.

Eltern haften oft nicht für Kinder

So wurde die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder bereits 2012 durch das Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs erheblich eingeschränkt. 2014 lockerte der BGH nun die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen erheblich. Die Entscheidung gilt voraussichtlich auch für andere erwachsene Familienangehörige wie Ehegatten oder Lebenspartner.

Haftung für sonstige Dritte sowie bei eigener Täterschaft

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung  im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie ggf. die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere ausführliche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Richtig reagieren auf eine Waldorf Frommer Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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