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Abmahnung Man lernt nie aus | Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Müncher Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber im Auftrag von Warner Bros. wegen illegalem Filesharing der Kinofilms Man lernt nie aus in Internet-Tauschbörsen ab.

Abmahnung Waldorf Hilfe

Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten

Die US-Komödie Man lernt nie aus (Originaltitel: The Intern) mit Robert De Niro Man und Anne Hathaway beschreibt die Praktikumsversuche eines Rentners bei einem Mode-Label. Der Film kam am 24. September 2015 in die deutschen Kinos.

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH Germany fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00 EUR

Im Rahmen der Abmahnung schlüsselt Waldorf Frommer die geltend gemachten Kostenforderungen auf. Relativ neu ist die Erhöhung der Schadensersatzforderung von 600 € auf 700 €.

Wann haften Anschlussinhaber für die Abmahnung?

Mittlerweile wird eine Haftung der Anschlussinhaber von der Rechtsprechung in einer Reihe von Fallkonstellationen verneint. Ob und ggf. in welcher Kostenhöhe der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere in Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Download nicht selbst begangen hat, bestehen allerdings gute Aussichten auf eine Enthaftung.

Störerhaftung des Anschlussinhabers für Kinder

Bereits Ende 2012 hat der BGH die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt, wenn das Kind über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen via Filesharing belehrt worden war und keine Anhaltspunkte für eine Missachtung des Verbots bestand. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das illegale Downloads erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidungsgrundsätze dürften aber auch auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.

Störerhaftung für Untermieter oder Mitbewohner

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige (z.B. Untermieter oder Mitbewohner) begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Richtig reagieren auf eine Waldorf Frommer Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie den Film Man lernt nie aus heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch, z.B. über das nachfolgende Formular. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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