
Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka Rechtsanwälte) mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels „Total War – Rome II“ in Tauschbörsen ab.
Für die Koch Media GmbH, Gewerbegebiet 1, 6604 Höfen (Österreich) fordern .rka Rechtsanwälte vom Abgemahnten die
- Löschung der betroffenen Datei vom eigenen Rechner
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 900,00 EUR
Die in Tauschbörsen wie BitTorrent, µTorrent oder eMule erhältlichen Dateien tragen Bezeichnungen wie
Total.War.ROME.II-RELOADED
Im Rahmen der Abmahnung schlüsseln .rka Rechtsanwälte die geltend gemachten Kostenforderungen im Hinblick auf eine Begehung der Urheberrrechtsverletzung als Täter bzw. eine Verantwortlichkeit als sog. Störer auf.
Mittlerweile wird eine Haftung der Anschlussinhaber jedoch von der Rechtsprechung in einer Reihe von Fallkonstellationen verneint. Ob und ggf. in welcher Kostenhöhe der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere in Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Download nicht selbst begangen hat, bestehen allerdings gute Aussichten auf eine Entlastung.
Eltern haften oft nicht für ihre Kinder
Bereits Ende 2012 hat der BGH die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt, wenn das Kind über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen via Filesharing belehrt worden war und keine Anhaltspunkte für eine Missachtung des Verbots bestand. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das illegale Downloads erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidungsgrundsätze dürften aber auch auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.
Haftung für Dritte, Haftung bei Täterschaft
Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige (z.B. Untermieter oder Mitbewohner) begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Handlungsempfehlung zu .rka Abmahnung Total War – Rome II
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahn-Lexikon.
- Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.