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.rka Abmahnung Dead Island (Computerspiel)

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka Rechtsanwälte) mahnt derzeit im Auftrag der Koch Media GmbH, Gewerbegebiet 1, A-6604 Höfen (Österreich) wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels Dead Island in Onlinetauschbörsen ab.

Abmahnung Dead Island

Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz

Neben Unterlassung und Löschung der betroffenen Datei vom eigenen Rechner wird der Abgemahnte in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dazu aufgefordert,

  • der Koch Media GmbH allen zukünftigen Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzungshandlungen entstanden ist und noch entsteht;
  • Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang das Computerspiel in Tauschbörsen zum Download angeboten wurde bzw. wer anstatt des Abgemahnten Täter der Urheberrechtsverletzung ist,
  • Rechtsanwaltskosten in Höhe von 859,80 EUR aus einem Streitwert von 20.000,00 EUR zu zahlen

oder alternativ zu den vorstehenden Ansprüchen

  • eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.500,00 EUR an .rka Rechtsanwälte zu zahlen.

Hervorzuheben ist im mir vorliegenden Fall, dass die Abmahnung zum Nachweis der Rechtsverletzung fünf unterschiedliche Tatzeitpunkte aufführt, die alle am selben Datum ermittelt wurden. Die aus IP-Adresse und Zeit bestehenden Datenpakete wurden zu Auskunftszwecken an das Landgericht Köln verschickt. Hintergrund dieses Vorgehens dürfte die Überlegung sein, bei Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens einen leichteren Nachweis der Rechtsverletzung führen zu können, um dem Abgemahnten bei mehreren seinen Anschluss ausweisenden Treffern die Möglichkeit zu nehmen, erfolgreich auf eine fehlerhafte IP-Ermittlung zu verweisen.

Mehr Informationen rund um das Thema Tauschbörsen-Abmahnungen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon. Beachten Sie auch meine Tipps zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung.

Dead Island Abmahnung erhalten – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie nicht die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine Unterlassungserklärung gilt lebenslang, so dass für eine sehr lange Zeit Vertragsstrafenrisiken von mehreren Tausend Euro bestehen.
  2. Nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Hallo-
    mich würde mal interessieren,ob die Recherchen,die solche “Anwälte” anstellen,auch rechtens sind,da sie ja fast geheimdienstlichen Charakter tragen,verstoßen die nicht gegen meine persöhnlichen Datenschutzrechte ?

    lg uwe

    Antworten

  2. Hallo Uwe,

    Sie meinen mit “Recherchen” wahrscheinlich die Ermittlung von IP-Adressen durch Tracking-Firmen sowie die anschließenden Auskunftsbegehren der Abmahnkanzleien.

    Eine berechtigte Frage, die sich allerdings nicht mit einem Satz beantworten lässt. Es ist nämlich bereits umstritten, ob es sich bei IP-Adressen um sog. personenbezogene Daten handelt, für deren Ermittlung man die Erlaubnis des Betroffenen oder einen gesetzlichen Erlaubnistatbetand bräuchte. Personenbezogene Daten sind “Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person”.

    Die Frage ist hier, ob es ausreicht, dass man den Anschlussinaber über eine IP-Adresse nicht direkt, aber immerhin mittelbar (via gerichtlichen Auskunftsbeschluss) bestimmen kann. Wer das im Sinne der Abgemahnten bejaht, wird die aktuelle Recherchepraxis der Abmahnkanzleien als datenschutzwidrig einstufen – und daraus wohl auch ein Beweisverwertungsverbot folgern. Im umgekehrten Fall würde man die Art und Weise der Recherche als zulässig ansehen.

    Kurz: Stay tuned!

    Antworten

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