Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka Rechtsanwälte) mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH, Gewerbegebiet 1, A-6604 Höfen (Österreich) wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels „Dead Island Riptide“ in Tauschbörsen ab.
Neben Unterlassung und Löschung der betroffenen Datei vom eigenen Rechner wird der Abgemahnte in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dazu aufgefordert, eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 700,00 EUR an .rka Rechtsanwälte zu zahlen.
Mehr Informationen rund um das Thema Tauschbörsen-Abmahnungen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon. Beachten Sie auch unsere Tipps zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung.
Dead Island Riptide Abmahnung erhalten – was tun?
1. Unterzeichnen Sie auf nicht die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine Unterlassungserklärung gilt lebenslang, so dass für eine sehr lange Zeit Vertragsstrafenrisiken von mehreren Tausend Euro bestehen.
2. Nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.