Ein Fotograf kann für die Abbildung seiner Fotos in der digitalen Ausgabe einer Zeitung (E-Paper) keine zusätzliche Vergütung neben dem Honorar für die Printausgabe verlangen, wenn er stillschweigend in diese Nutzung eingewilligt hat (OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.04.2014, Az. 4 U 208/12).
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