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Verbraucherrecht: Das neue Widerrufsrecht im Überblick

widerrufsrecht

Zum 13.06.2014 wurden in Deutschland umfangreiche Änderungen des Widerrufsrechts eingeführt. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengetragen. Auf Wunsch können Sie mit unserem Generator kostenfrei individuelle Widerrufsbelehrungen speziell für Ihren Shop generieren.

Widerrufsbelehrung Generator

Ab dem 13.06.2014 gilt neues Widerrufsrecht

Dieser Artikel behandelt die Änderungen des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen. Andere Regelungen gelten für Verträge über Finanzdienstleistungen.

Wichtig: Neben den hier beschriebenen Änderungen des Widerrufsrechts gelten für Shopbetreiber ab dem 13.06.2014 auch neue Informationspflichten. Es reicht daher nicht aus, die bisherige Widerrufsbelehrung durch eine aktualisierte Fassung auszutauschen.

Keine Übergangsfrist

Das Widerrufsrecht befindet sich in § 312 g BGB, seine Ausübung wird in §§ 355, 356, 357 BGB geregelt. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben wird es trotz weitreichender Änderungen keine Übergangsfristen geben. Da die neue Widerrufsbelehrung nicht vor dem 13.06.2014 eingesetzt werden darf, müssen die Änderungen in der Nacht vom 12.06.2014 auf den 13.06.2014 umgesetzt werden, wenn man sich keinem Abmahnrisiko aussetzen will.

Am Ende des Textes finden Sie einen Link zu unserem Widerrufsbelehrung Generator. Wir empfehlen, zunächst die folgenden Abschnitte zu lesen. Die wichtigsten Änderungen werden in der Kurzübersicht dargestellt.

rechtsicherer onlineshop

Die Änderungen des Widerrufsrechts 2014 im Überblick

1. Widerruf durch Rückgabe der Ware nicht mehr möglich

Bis zum 13.06.2014 war es möglich, das Widerrufsrecht durch Rückgabe der Waren geltend zu machen. Diese Möglichkeit besteht ab dem 13.06.2014 nicht mehr.

2. Eindeutige Widerrufserklärung, kein Formerfordernis

Nach neuer Rechtslage muss der Verbraucher den Widerspruch gegenüber dem Unternehmer “erklären”. Es reicht nicht mehr aus, dass der Verbraucher die Ware einfach zurücksendet. Das Wort “Widerruf” muss vom Verbraucher aber nicht verwendet werden. Aus der Erklärung muss sich nur eindeutig ergeben, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen will.

Auf welchem Wege der Verbraucher den Widerruf erklären kann, bleibt dem Unternehmer überlassen, da kein Formerfordernis mehr gilt. Möglich sind von den Unternehmern vorgegebene Widerrufs-Formulare, die elektronisch vom Verbraucher ausgefüllt und übermittelt werden können, aber auch eine Verpflichtung des Verbrauchers zur schriftlichen Erklärung des Widerrufs per Brief, Fax oder E-Mail. Sogar ein telefonischer Widerruf ist nach neuer Rechtslage zulässig.

Update: Verfügt der Online-Händler tatsächlich über eine Telefon- und/oder Faxnummer, müssen diese Informationen in der Widerrufsbelehrung aufgeführt werden. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer (z.B. 01805) ist unzulässig. Eine Pflicht zur Angabe der E-Mailadresse ergibt sich für Shopbetreiber bereits aus § 5 TMG. Eine Angabe der Telefonnummer im Muster Widerrufsformular ist hingegen nicht zwingend vorgeschrieben, zumindest nach Meinung des Landgerichts Schweinfurt (LG Schweinfurt, Urteil vom 24.02.2017, Az. 5 HK O 43/16).

Zur Fristwahrung genügt wie bisher die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Verbraucher trägt die Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs. Es ist daher ratsam, den Widerruf auch nach der Gesetzesänderung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) und nach Möglichkeit nicht per Telefon zu erklären, um Beweisprobleme zu vermeiden.

Entgegen teilweise grob falscher Presseberichterstattung setzt die Wirksamkeit des Widerrufs auch weiterhin keine inhaltliche Begründung voraus. Der Verbraucher kann also z.B. eine E-Mail an den Unternehmer versenden, die nur das Wort “Widerruf” enthält.

3. Widerrufsrecht für digitale Inhalte

Völlig neu eingeführt wurde ein Widerrufsrecht für digitale Inhalte (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 EGBGB).

Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form her- und bereitgestellt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Daten auf einem Datenträger oder per Download bezogen werden.

Grundsätzlich gilt auch beim Kauf digitaler Inhalte ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts ist aber möglich, wenn der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt und

2. bestätigt, dass ihm bewusst ist, dadurch sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung zu verlieren.

Unternehmer sollten die Zustimmung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufs bei digitalen Inhalten in jedem Fall einholen, da Verbraucher andernfalls z.B. den Vertrag nach dem Download ohne Wertersatzpflicht widerrufen können .

Es bietet sich an, die Zustimmung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts im Rahmen des Bestellprozesses auf der Checkout-Seite über eine nicht voraktivierte Checkbox einzuholen. Die Erklärung sollte von anderen Zustimmungen (z.B. zu AGB des Unternehmers) grafisch klar abgegrenzt sein.

Formulierungsvorschlag für die Zustimmungserklärung:

[   ] Ich stimme ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich damit ab Beginn der Vertragsausführung mein Widerrufsrecht verliere.

4. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

In § 312 g BGB n.F. werden Regelungen getroffen, wann dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht bzw. wann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen kann.

Ausschluss des Widerrufsrechts

– Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 BGB n.F.)

Beispiele: Maßanfertigungen, individuell bedruckte oder bestickte Waren

– Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB n.F.)

Beispiel: Lebensmittel

– Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BGB n.F.)

Beispiele: Wein, Whisky

– Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB n.F.)

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

– Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB n.F.)

Beispiele: Kosmetik, Windeln, Blister-Verpackung von medizinischen Produkten

Achtung: Ein pauschalisierter Ausschluss von „Hygieneartikeln“ aus dem Widerrufsrecht wird den Anforderungen an die Konkretisierung nicht genügen. Um Abmahnungen zu vermeiden, wird der Shop-Betreiber zwangsläufig auf konkrete Waren verweisen müssen.

– Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BGB n.F.)

Beispiel: Heizöl

– Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB n.F.)

Beispiele: Computerspiele, Film-DVDs, Musik-CDs

5. Einheitliche Widerrufsfrist

Ab dem 13.06.2014 gilt eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. In der Widerrufsbelehrung muss ein eindeutiger Fristbeginn angegeben werden.

Die einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ist geregelt in § 355 Abs. 2 BGB n.F.. Wann die jeweilige Widerrufsfrist zu laufen beginnt, bestimmt § 356 Abs. 2 Nr. 1 a – d BGB n.F..

Der Beginn der Widerrufsfrist kann problematisch sein. Für Waren, die versehentlich in Teilsendungen geliefert werden, obwohl eine einheitliche Versendung erfolgen sollte, gilt z.B. die ursprünglich gewählte Widerrufsbelehrung nicht mehr, da sie nachträglich falsch wird. Um den Anforderungen an das Widerrufsrecht gerecht zu werden, müsste hier bei jeder Teillieferung eine neue Widerrufsbelehrung erfolgen. Wie dieses Problem gelöst wird, ist noch nicht endgültig geklärt.

6. Erlöschen des Widerrufsrechts bei fehlerhafter Belehrung

Künftig erlischt das Widerrufsrecht bei einer fehlerhaften Belehrung nach Ablauf von zwölf Monaten und 14 Tagen nach dem Vorliegen aller Voraussetzungen des Fristbeginns.

Erforderlich ist hierfür nach Maßgabe des § 356 Abs. 3 BGB n.F., dass die Frist durch die Lieferung oder Teillieferung der Widerrufswaren in Gang gesetzt wurde. Nach bisheriger Rechtslage erlischt das Widerrufsrecht gar nicht, wenn der Verbraucher nicht oder nur fehlerhaft belehrt wurde, was ein “endloses Widerrufsrecht” zur Folge hat.

7. Muster-Widerrufsformular

Künftig ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.

Das Muster-Widerrufsformular sieht wie folgt aus:

Muster-WiderrufsformularWichtig: Der Unternehmer muss dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular vor Abgabe der Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Es bietet sich an, das Muster unter der Widerrufsbelehrung aufzuführen.

Optional kann der Unternehmer auch zusätzlich ein Muster-Widerrufsformular online bereitstellen. Nimmt der Unternehmer diese Möglichkeit wahr, muss er dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papier, USB-Stick, etc.) bestätigen.

Zu beachten ist, dass der Verbraucher nicht verpflichtet ist, für die Ausübung des Widerspruchs gerade das Muster-Widerrufsformular zu verwenden. Es steht ihm frei, den Widerruf durch eine andere eindeutige Erklärung auszuüben.

8. Deckelung der Kosten für die Hinsendung

Künftig muss der Unternehmer nur noch die Kosten für den von ihm angebotenen günstigsten Standardversand tragen, wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Bislang muss der Unternehmer im Falle des Widerrufs nicht nur die Kosten seines Standardversands tragen, sondern auch etwaige Kosten für einen Express-Versand, den der Verbraucher ausgewählt hatte. Dies wird durch § 357 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. geändert. Bietet der Unternehmer jedoch nur teuren Express-Versand als Versandoption an, so hat er für diese teuren Versandkosten auch vollständig aufzukommen.

9. Die Kosten der Rücksendung

Die bisherige „40-Euro-Klausel“ entfällt zum 13.06.2014. Der Verbraucher hat künftig die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Unternehmer den Verbraucher darüber unterrichtet hat. Im einzelnen ergeben sich leider zahlreiche Probleme.

Wichtig: Der Gesetzgeber unterscheidet künftig zwischen paketversandfähiger und nicht-paketversandfähiger Ware. Die Höhe der Kosten für die Rücksendung nicht-paketversandfähiger Ware muss in der Widerrufsbelehrung immer konkret angegeben werden. Selbst wenn die Kosten im Voraus vernünftigerweise nicht exakt berechnet werden können, muss zumindest der vom Verbraucher maximal zu zahlende Höchstbetrag in der Widerrufsbelehrung angegeben werden.

Gefahren ergeben sich, wenn der Verbraucher in einer Bestellung Waren bestellt, die sowohl paketversandfähig, als auch nicht-paketversandfähig sind. In diesem Fall wären zwei Widerrufsbelehrungen nötig, um der Vorgabe des Gesetzgebers gerecht werden zu können. Eine Kombination der in der Muster Widerrufsbelehrung vorgesehenen Varianten ist aufgrund der Aufteilung des Gesetzgebers aber nicht möglich.

Beispiel:

Der Verbraucher bestellt im Online-Shop einer Möbelhauskette Bettwäsche (= paketversandfähige Ware) und eine Einbauküche (= nicht-paketversandfähige Ware). Aus logistischen Gründen erfolgt der Versand der beiden Waren getrennt. Die Bettwäsche kommt als DHL-Standard Paket, während die Einbauküche durch eine Spedition angeliefert wird.

Im Beispiel stellen sich gleich mehrere Probleme, etwa zum Beginn der Widerrufsfrist. Bei einer einheitlichen Bestellung von mehreren Waren beginnt die Frist an dem Tag zu laufen, an dem die letzte Teilsendung der Waren in den Besitz des Verbrauchers gelangt ist. Bedenkt man die Lieferzeiten für Möbelstücke, die mitunter mehrere Monate dauern können, ist es nicht im Sinne des Unternehmers, dass der Verbraucher die Bettwäsche über mehrere Monate hinweg behält, um nach Erhalt der Einbauküche zu widerrufen. Unklar ist auch die Erstattungspflicht von Rücksendekosten, wenn der Verbraucher im obigen Beispiel den Widerruf erklärt.

Es gibt derzeit noch keine definitiv rechtssicheren Vorschläge, wie man bei gemischtem Warenangebot eine  “kombinierte” Widerrufserklärung erstellen könnte. Denkbar – aber leider aufwendig – wäre eine Unterteilung des Warensortiments streng nach paketversandfähigen und nicht-paketversandfähigen Waren sein, wenn vom Unternehmer gleichzeitig nur getrennte Bestellungen dieser Warentypen zugelassen wird. Sind getrennte Bestellung nicht möglich, muss der Unternehmer tatsächlich zwei (oder gar noch mehr) Widerrufsbelehrungen für die verschiedenen Varianten erstellen und dem Verbraucher die jeweils passende Widerrufsbelehrungen zukommen lassen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen.

10. Rücksendung

Ab dem 13.06.2014 muss der Verbraucher auch Waren an den Unternehmer zurücksenden, die nicht als Paket verschickt werden können (sog. “Speditionsware“). Der Verbraucher muss solche Waren nur dann nicht zurückschicken, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.

Bislang galt, dass der Verbraucher die Ware nicht zurücksenden muss, wenn es sich um nicht-versandfähige Ware handelt. Diese Privilegierung der Verbraucher wurde durch die Einführung von § 357 Abs. 1 BGB n.F. aufgehoben. Probleme bereiten jedoch Bestellungen über Waren mit “gemischter” Paketversandfähigkeit.

11. Rückgewähr der empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen

Verbraucher und Unternehmer haben künftig ab Zugang des Widerrufs nur noch 14 Tage Zeit, sich die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren (§ 357 Abs. 1 BGB n.F.).

Die Erstattung des Kaufpreises hat künftig unter Verwendung desselben Zahlungsmittels zu erfolgen, mit dem der Verbraucher geleistet hat. Es kann aber eine ausdrückliche abweichende vertragliche Regelung mit dem Verbraucher getroffen werden, sofern dadurch keine Zusatzkosten für den Verbraucher entstehen (§ 357 Abs. 3 Satz 2 BGB n.F.).

12. Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers

Künftig darf der Unternehmer die Rückzahlung von Kaufpreis und Versandkosten solange verweigern, bis er die Ware vom Verbraucher zurück erhalten hat oder der Verbraucher einen Nachweis erbringt, dass er die Ware abgesendet hat.

Die Neuregelung in § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. stellt einen Vorteil für den Unternehmer dar, da ihn nicht das Risiko trifft, den Kaufpreis erstatten zu müssen, während er möglicherweise lange auf den Erhalt der Widerrufsware warten muss. Das Zurückbehaltungsrecht kann allerdings nicht geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer eine Abholung der Ware anbietet (§ 357 Abs. 4 Satz 2 BGB n.F.).

13. Nur noch Wertersatz für Wertverlust der Ware

Der Verbraucher muss dem Unternehmer ab dem 13.06.2014 nur noch Wertersatz für den Wertverlust der Ware leisten, wenn er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage regelt § 357 Abs. 7 BGB n.F., dass nur noch Wertersatz für den Wertverlust der Ware geleistet werden muss, wenn der Wertverlust darauf zurückzuführen ist, dass der Verbraucher mit den Waren anders umgegangen ist, als es für die Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren notwendig war und zuvor eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt war. Bislang konnte der Unternehmer auch Wertersatz für gezogene Nutzungen verlangen. Dieser Anspruch darf nun nicht mehr geltend gemacht werden.

Ein Anspruch auf Wertersatz für digitale Inhalte (z.B. Downloads) besteht nach § 357 Abs. 9 BGB n.F. nicht. Wertersatz bei Dienstleistungen kann nur beansprucht werden, wenn der Verbraucher den Unternehmer auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zur Leistungserbringung aufgefordert hatte.

Hier geht’s zum Generator für die neue Widerrufsbelehrung

Auf Basis des gesetzlichen Musters der neuen Widerrufsbelehrung haben wir einen Generator entwickelt, mit dessen Hilfe Sie speziell auf Ihren Shop zugeschnittene Widerrufsbelehrungen erzeugen können. Gleichzeitig erhalten Sie eine individuell angepasste Fassung des Muster-Widerrufsformulars und individuelle Verwendungshinweise.

Widerrufsbelehrung Generator

© bluedesign – Fotolia.com

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

55 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Anbei sende ich Ihnen den Artikel Nr. 271350180682 zu o. g. Rechnung zurück.

    Anmerkung:
    Meine Heizung wird aufgrund eines neuerlichen Heizungsfehlers jetzt nicht mehr repariert. D. h. es wird eine kpl. Neue Heizung installiert, so dass der o. g. Heizungsregler nicht mehr benötigt wird.

    Die von mir geleistete Zahlung in Höhe von 365,00 € bitte ich Sie auf folgendes Konto zurück zu überweisen:
    Frage:
    Istdiese Formulierung als Widerruf ausreichend?

    Antworten

  2. Hallo,
    was geschieht denn, wenn ein Kunde seinen geschlossenen Webhostingvertrag selbst KÜNDIGT (fristlos) und dann danach seinen Widerruf geltend macht?

    Antworten

    • Das macht nicht wirklich Sinn. Rechtlich dürfte hier aber voraussichtlich schon die Kündigung als Widerruf auszulegen sein, der für Verbraucher ja die vorteilhaftere Möglichkeit der Loslösung vom Vertrag ist.

      Antworten

  3. Hallo,
    vor ein paar Tagen habe ich mir bei einem Münzhändler übers Internet Silber-Anlage-Münzen bestellt.
    Der Händler informiert in seiner Widerrufsbelehrung über folgenden Paragraphen:
    § 312g Absatz 2 Nr. 8 – Kein Widerrufsrecht bei Waren, deren Preise auf dem Finanzmarkt schwanken.
    Bei der Gelegenheit schickt er mir aber ein paar zerkratzte Münzen, deren Wertsteigerung schon wegen der Beschädigung unmöglich wird.
    Auf meine Anfrage, ob er denn die Münzen gegen unversehrte Münzen umtauschen kann, hat er leider nicht geantwortet.
    Habe ich unter diesem Paragraphen das Recht, auf unbeschädigte Ware zu bestehen?
    Darf ich auf Umtausch bestehen, denn es entsteht bei mir ein finanzieller Schaden, wenn ich die beschädigten Münzen behalte?
    Ich will in dem Fall keine Rückgabe, sondern unbeschädigte Ware.
    Gruß

    Antworten

    • Hallo, bitte haben Sie Verständnis, dass wir in den Kommentaren keine individuelle Fallberatung leisten. Sie können sich ggf. direkt bei uns in der Kanzlei melden.

      Antworten

  4. Hallo, wir haben eine Reservierungsvereinbarung für eine Wohnung unterschrieben,, diese möchten wir widerrufen da, die Wohnung uns zu klein ist, die Renovierung sollte bei Auszug der alten Mieter erfolgen im September, bei Rücktritt dieser Vereinbarung sollen kosten von 400 Euro auf uns anfallen, ist dies durch den Widerruf und der nicht erfolgten Renovierung, nicht mehr rechtens?

    Antworten

    • Nach Ihrer Beschreibung geht es nicht um Fernabsatzrecht, so das hieraus auch kein Widerrufsrecht folgt. Nicht jeder geschlossene Vertrag kann widerrufen werden.

      Antworten

      • Was heißt das dann genau, müssten wir die 400 Euro bezahlen trotz das keine Kosten entstanden, sowie keine Renovierung vorgenommen wurde? Alte Mieter wohnen noch drin

      • Ich meinte damit, dass es sich um eine Rechtsfrage aus einem anderen Gebiet handelt, ich schätze Mietrecht. Dort sind wir nicht tätig. Bitte wenden Sie sich an eine spezialisierte Kanzlei.

  5. In einem Webshop sollen der Kauf der digitalen Produkte nur möglich sein, wenn der Kunde auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Hierzu werden wir eine Checkbox wie von Ihnen vorgeschlagen einbauen.

    Muss ich dennoch über das faktisch nicht vorhandene Widerrufsrecht belehren und ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen?

    Antworten

  6. Oha, ich dachte das wäre für einen fachkundigen RA eine Butter & Brot Antwort. Da Sie schreiben, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts eingeholt werden kann, ging ich davon aus, dass Sie auch die Zusammenhänge aus der Hüfte beantworten können. Der Rest steht ja im Gesetz. Trotzdem nichts für Ungut, vielen Dank.

    Antworten

    • Ohne die Website gesehen zu haben, bekommen Sie von mir keine rechtsverbindliche Antwort, für die ich dann haften müsste – und dass, ohne Honorar erhalten zu haben. Nichts für ungut ;)

      Antworten

    • Na ja, BGB § 356 V lautet: “(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher … ausdrücklich zugestimmt hat…”

      Die Frage ist also m.E.: Erlischt das Widerrufsrecht mit der Vertragsausführung auch dann, wenn der Verbraucher über sein vor Beginn der Vertragsausführung bestehendes Widerrufsrecht nicht aufgeklärt wurde?

      Meiner Ansicht nach ja. Denn die unterbliebene Belehrung führt ja nur dazu, dass die Widerspruchsfrist noch nicht begonnen hat, § 356 III.

      Ulrich

      @RA NIKLAS PLUTTE: M.E. könnten Sie zu diesen abstrakt gestellten Fragen durchaus Stellung nehmen, ohne in irgendwelche Haftung zugeraten. Anderenfalls dürfte ja niemand mehr einen Kommentar schreiben!

      Antworten

  7. Guten Tag,

    wenn ich in Zahlungsverzug komme und das Geld aber erst 14 Tage später als vereinbart für eine Ware bezahle (Internethandel), habe ich dann nach Erhalt der Ware noch 14 tägiges Widerufsrecht (Rücktritt vom Verkauf) oder nicht, da ich ja in Zahlungsverzug geraten bin ?

    Antworten

  8. Hallo, ich habe einen Mietvertrag in einer studentenvereinigung abegschlossen, laut vertrag habe ich ein 14 Tägiges Widerrufsrecht jededoch wurde mir dieses nicht gewährt da der vertrag in den Geschäftsräumen geschlossen wurde, diese Klausel wurde jedoch nicht im Vertrag festgehalten und ich wurde auch nicht darüber unterrichtet, habe ich irgend eine handhabe darüber aus diesem Vertrag wieder heraus zukommen ?
    Mit freundlich Grüßen

    Antworten

  9. Kann ein Immobilienmakler von mir verlangen auf mein Widerrufsrecht zu verzichten, mit folgender Begründung:
    “Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen wir nur dann sofort für Sie tätig werden, wenn Sie folgendes ausdrücklich bestätigen:
    Ja, ich wünsche ein sofortiges Tätigwerden des Maklers in Kenntnis der Tatsache, dass ich dann mein Widerrufsrecht verliere und als Wertersatz……”

    Antworten

    • Ich habe einen Immobilienmakler mit dem Verkauf einer Wohnung beauftragt. Nun soll ich ein Widerrufschreiben unterschreiben!
      Welchen Sinn macht das, weil ich den Vertrag
      nicht rückgängig machen möchte?
      Inge Hentschel

      Antworten

  10. Guten Tag,

    wenn der Kunde nicht zum Widerrufsrecht unterrichtet wird, muss er ja keine Retourkosten übernehmen. Wo ist da die Grenzen des “Unterrichtens”?

    Beispiel aus dem Amazon Marketplace:
    Ein Verkäufer hat in seiner Händlerseite unter dem Punkt “Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen” folgenden Eintrag gemacht: “… hat keine Richtlinien für Rückgaben und Erstattungen zur Anzeige bei Amazon hinterlegt. Bitte kontaktieren Sie …, wenn Sie eine Erstattung anfordern oder sich über eventuelle Richtlinien informieren möchten.”

    Wenn ich nun bei diesem Händler ein Produkt bestelle, ohne selbst eine Wiederrufsbelehrung anzufragen und vom Händler vor Versand der Ware keine weitere Informationen zum Widerrufsrecht gegeben werden, bin ich dann noch verpflichtet Retourkosten zu tragen?

    MfG
    Dennis

    Antworten

    • Nach Ihrer Beschreibung unterrichtet der Verkäufer den Verbraucher nicht, da eine Unterrichtung “auf Nachfrage” natürlich nicht ausreicht. In Ihrem Beispiel muss also der Händler die Rücksendekosten tragen.

      Antworten

  11. Guten Tag,

    wie verhält sich die Frist für den Wideruf wenn ein Kabelanbieter eine 3-Kombination (Telefon,Internet, TV) anbietet(der Vertrag wurde auch online geschlossen) aber die Hardware für TV noch nicht liefern konnte (Lieferschwierigkeiten).

    Danke für die Mühe

    MfG
    Uwe

    Antworten

  12. Wenn ein Online-Shop nur automatisierte E-Mails verschickt und auf eine Stornierung/Widerruf (ist das eigentlich ein Unterschied?) noch vor Versand der Ware nicht reagiert, also sämtliche Ansprache ignoriert, und dann die vorab per Giropay bezahlte Ware einfach doch verschickt, wäre es für den Kunden dann ratsam, die Annahme der Sendung zu verweigern und weiterhin auf Rückzahlung zu pochen? Sollte er nach Ablauf von 14 Tagen nach Absendung des Widerrufs/Stornierung einen Anwalt nehmen, und wäre er vor entstehenden Kosten geschützt?
    Vielen dank für Ihre Zeit,

    IK

    Antworten

    • Der Begriff “Stornierung” ist gesetzlich nicht definiert, nur der “Widerruf”. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollten und Ihre Nachricht als “Stornierung” oder “Storno” bezeichnet haben, wird man diese Erklärung aber als Widerruf auslegen dürfen. Im Ergebnis macht es also keinen Unterschied, wie Sie dem Verkäufer mitgeteilt haben, dass Sie nicht am Vertrag festhalten wollen.

      Abgesehen davon verstehe ich das Problem nicht. Als Verbraucher steht Ihnen bei einem Onlinekauf normalerweise ein Widerrufsrecht zu. Das könnten Sie einfach ausüben und die Ware zurückschicken. Dann haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wenn der Verkäufer dann zahlt, brauchen Sie keinen Anwalt.

      Antworten

  13. Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Die Frist für den Widerruf beginnt mit dem Erhalt der Ware. Schon deshalb muss es einen Unterschied geben zum Rücktritt vom Kauf bevor die Ware versandt wurde.
    Wenn ich die Ware annehme und wieder zurückschicke, besteht darin schon ein Unterschied an sich: Ich muss die Ware annehmen, wieder versandfertig machen und dem Spediteur zukommen lassen; noch dazu muss ich den Rückversand bezahlen.
    Wie ich leider erst nach dem Kauf auf Reclabox.com gelesen habe, ist dieser Händler seit fünf Jahren mit der Masche im Geschäft, nicht auf Kunden-E-Mails zu reagieren, sondern einfach zu machen, was er will. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Kunden teilweise viele Monate auf ihre Lieferung warten.
    Deshalb zielte meine Frage darauf ab, wie man vorgehen soll, wenn man keine Ware, keine Antworten und/oder keine Rückzahlung erhält, denn damit würde ich bei so einem Shop auch rechnen, wenn ich die Ware auf eigene Kosten zurückschicke nach reinem Widerrufsrecht.
    Viele Grüße,
    IK

    Antworten

    • “Die Frist für den Widerruf beginnt mit dem Erhalt der Ware.”

      Das ist richtig. Sie müssen aber bedenken, dass es ja der Verbraucher ist, der mit dieser Regelung begünstigt werden soll. Als Verbraucher darf man seine Willenserklärung bei Verbrauchsgüterkäufen natürlich auch früher widerrufen, z.B. unmittelbar nach dem Klicken des “Kaufen”-Buttons. Ein “Rücktritt vom Kauf” vor Versand der Ware ist rechtlich im Ergebnis als Widerruf auszulegen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es bei Verbrauchsgüterkäufen im Netz keinen rechtlichen Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt – genau genommen existiert nach der Onlinebestellung überhaupt kein Rücktrittsrecht für den Verbraucher, sondern nur das Widerrufsrecht. Ein Rücktrittsrecht kann aber z.B. bei Mangelhaftigkeit der Ware hinzukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zu den weiteren Details Ihres Falls hier in den Kommentaren keine Aussage treffen kann.

      Antworten

  14. Guten Tag,
    bei Kleinanzeigenportalen wie ebayK kann man kostenfreie Anzeigen durch kostenpflichtige Optionen hervorheben. Bei Buchung steht kein Hinweis darauf, dass man auf sein Wiederrufsrecht verzichtet, sondern wird nur auf die Nutzungsbedingungen/AGBS verwiesen.
    Kann man die gezahlte Summe zurückfordern, wenn nach der Bezahlung die Anzeige gesperrt wird, z.B. weil etwas angeboten wurde, was nicht den Nutzungsbedingungen entspricht – würde hier das Widerrufsrecht greifen? Oder muss der Betreiber der Website lediglich einen Anteil zurückerstatten, wenn zB 1 Tag von 5 Tagen die kostenplfichtige Option ausgeführt wurde? Oder entfällt hier eine Rückerstattung komplett, weil ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegt oder weil diese Dienstleistungen bereits ausgeführt wurden/ begonnen wurde auszuführen?

    Antworten

  15. Ich habe über eine Bestellung 3 mal das gleiche Produkt gekauft und möchte zwei davon wieder zurückgeben. Geht das über einen Widerruf?

    Antworten

    • Natürlich, wenn die normalen Voraussetzungen des Widerrufsrechts vorliegen (Verbrauchsgüterkauf, kein Fristablauf). Dann können Sie auch nur den Widerruf für einen der drei Artikel erklären.

      Antworten

  16. Guten Tag
    Was passiert im folgenden Fall.
    Der Kunde erhält die Ware und schickt die innerhalb von 14 Tagen zurück. Der Widerruf befindet sich mit in dem zurückgeschickten Paket. Der Händler erkennt den Widerruf nicht an, da dieser aufgrund der Logistik (Aussage Händler) das Paket erst nach Ablauf der Frist erhalten hat.
    Was gilt da?

    Antworten

    • Entscheidend ist, dass die Widerrufserklärung innerhalb der Widerrufsfrist abgesendet wird. Auf den Zugang nach Fristablauf beim Verkäufer kommt es nicht an.

      Antworten

      • Aaaalso…
        Da seitens des Händlers nicht abgestritten wird, dass der Zugang der Widerrufserklärung nicht vorliegt, gilt diese damit als fristgerecht zugegangen. Der Nachweis kann wiederum durch die Kopie des Retourenscheines erbracht werden. So wird auch ein Schuh draus :)

        Vielen Dank für die Information.

  17. Guten Tag,
    ich habe am 16.01.18 für 80,00 Waren (ab 75,-€ wird versandkostenfrei versendet) übers Internet gekauft.
    Am 18.1.18 hat der Postbote die Ware nicht ausgeliefert da die Sendung beschädigt war (die Ware (Linsen) lagen im Schnee und Transporter). Die Sendung ging zum Nachverpacken und später zum Verkäufer zurück.
    Später um 21:06 Uhr habe ich den Kauf ohne Angabe von Gründen per E-mail widerrufen.
    Jetzt schreibt der Verkäufer sie haben am 18.1.18 Widerruf eingelegt.
    wir werden aus kolanzgründen das porto 50:50 machen.
    also 3,25 € für jeden
    mfg Gelhaus

    Meine Frage ist: Warum verlangt info@allerlei-bio.de 3,25€ Porto von mir, obwohl in den Widerrufsfolgen beschrieben ist:? Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
    Und der Versand war auch versandkostenfrei.

    Muß ich diese 3,25€ bezahlen?,obwohl die Ware nicht ausgeliefert werden konnte da diese schlecht verpackt oder schlecht transportiert wurde, worauf ich ja gar keinen Einfluß habe.

    Danke für die Mühe

    Antworten

  18. Guten Tag,
    ich habe eine 1000 EUR Drohne gekauft, es funktioniert aber unzuverlässig. Gleich bei dem zweiten Flug war es unkontrollierbar (Kommunikationsfehler zwischen der Fernbedienung und Drohne) und es ist ein Gegenstand gestoßen. Es ist leicht beschädigt. Kann ich den Kauf noch widerrufen?
    Danke im Voraus!

    Antworten

    • Nein, ein Widerruf ist nicht möglich. Allerdings haben Sie Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache oder Reparatur, wenn die Nacherfüllung fehl schlägt, bleibt der Rücktritt vom Vertrag.

      Antworten

  19. Guten Tag,
    ich habe zwei Eintrittskarten für ein Musical gaekauft, auf der Website heißt es “Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen””. Ich habe heute, also innerhalb zwei Wochen den Kauf vom 11.05.2018 per email widerrufen; der Verkäufer akzeptiert den Widerruf mit folgender Begründung nicht:

    “Sehr geehrter Herr Brückl,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Bereits bezahlte Karten sind leider von einer Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
    Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Waren d.h. Geschenkverpackungen oder Gutscheine.
    Wir hoffen Ihnen bei einer anderen Angelegenheit weiterhelfen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra Strobl
    Customer Care Center | B2C”

    Aus meinem rechtlichen Verständnis hätte ich noch bis zum 25.05.2018 Zeit gehabt für einen rechtswirksamen Widerruf?
    Wie ist die rechtliche Lage und welche Möglichkeiten habe ich?

    Vielen Dank!

    Antworten

  20. Was tun, wenn der Händler nicht auf meine Widerrufs-Mail reagiert?
    In seinen AGB steht, dass er die Ware, die nicht versandfähig ist, durch seine
    Spedition nach Vereinbarung eines Termines wieder abholt.
    Ich musste die Ware leider per Sofortüberweisung bezahlen.
    Was nun?

    Antworten

    • Klage auf Erstattung des Kaufpreises erheben – Kollege Plutte hilft sicher gerne

      Antworten

  21. Hallo,
    Wir haben heute einen Betrug erfahren, bei dem ein unseriöses Unternehmen uns über ein Gewinnspiel Preise zugesagt hat (wir hätten angeblich gewonnen…). Um den Gewinn zu erhalten mussten wir allerdings ein Zeitschriften-Abonnement abschließen. Das ganze stellte sich nach etwas Recherche als Fake heraus. Wir haben leider bereits telefonisch Daten (Adresse und Bank) an diese Personen weitergegeben. Auch ein SEPA-Lastschrift verfahren wurde eingerichtet. Hinweis: Wir wurden bisher noch nicht über unser Widerrufsrecht belehrt.

    Nun sind wir etwas ratlos, wie mit der Situation umzugehen ist.
    Die allgemeine Meinung unter den tausend anderen Betroffenen dieser Masche ist:
    – Über die Lastschrift eingezogene Beträge zurückzuholen.
    – Bei Mahnungen darauf hinweisen, dass man noch nicht über den Widerruf belehrt wurde.
    – Alle weiteren Mahnungen ignorieren
    – Wenn keine Widerrufsbelehrung stattfindet, weiterhin nichts tun und ignorieren
    – Falls eine Widerrufsbelehrung stattfindet, sofort via Einschreiben mit Rückschein widerrufen
    – Falls auf den Widerruf nicht eingegangen wird, ebenfalls alle weiteren Mahnungen ignorieren.

    Ist dieses Vorgehen korrekt? Wir sind etwas überfordert und suchen Rat.

    Danke im Voraus!

    Antworten

  22. Ich habe online einen Vertrag mit McFit (John Reed) abgeschlossen und nach 10 Tagen gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung habe ich auch erhalten. Die Aufnahmegebühr in Höhe von 39 Euro wurde mir heute aber trotzdem vom Konto abgezogen. Dürfen die das? Darf ich die Gebühr nun zurückfordern?

    Antworten

  23. Können Sie bitte in folgendem Fall einen Rat zum Widerrufsrecht geben:

    Meine Tochter hat ein Ballkleid probiert ( Muster), das Modell wurde bereits bezahlt und ein ungetragenener, neuer Artikel des Modells wurde per Post zu uns nach Hause geliefert. Nun ist der Größenausfall jedoch anders, das gelieferte Kleid ist zu klein. Haben wir ein Widerrufsrecht?

    Herzlichen Dank.

    Antworten

  24. Hallo,
    ich habe heute ein Flug via Internet gebucht. Nun habe ich ein Ticket erhalten was nicht meiner Buchung entspricht, wo der Fehler liegt vermag ich nicht mehr nach zu vollziehen. In den AGB’s der Ticketbörse heisst es das ein Widerruf nicht möglich ist. Ist das so lt. BGB korrekt? Habe ich nicht immer ein Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht wegen z.B. Inhaltsirrtum?

    Antworten

    • Ein Widerrufsrecht haben Sie nicht immer. Was Sie hier meinen, ist das Anfechtungsrecht. Das steht Ihnen in der Tat immer zu, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Das Wichtigste: die Anfechtung muss „unverzüglich“ erfolgen. Wenn dann eine Erstattung abgelehnt wird, wäre das ein Fall für den Anwalt Ihres Vertrauens.

      Antworten

  25. Hallo,

    eine Kunde möchte einen Verbrauchsartikel den er geöffnet und benutzt hat, jedoch nicht damit zufrieden ist, zurücksenden. Bin ich verpflichtet das Geld zurück zu zahlen? Der Artikel ist ja praktisch wertlos geworden. Im Ladengeschäft hat man ja auch nicht die Möglichkeit geöffnete und benutzte Verbrauchsprodukte zurück zu geben.

    Vielen Dank

    Antworten

      • Verbrauchsprodukte sind Produkte die man wie der Name schon sagt verbraucht wie z.B. Waschpulver, Cremes, Parfüme, Spülmittel, Zahncremes usw.
        Konkret geht es um einen luststeigernden Penis Spray.

      • Ein Ausschluss des Widerrufsrechts kommt theoretisch nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht. Danach besteht grundsätzlich bei “Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.” kein Widerrufsrecht. Für Erotikspielzeug entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 22.11.2016 (Az. 4 U 65/15), das kein Widerrufsrecht besteht. Auf das beschriebene Spray dürfte die Entscheidung aber nicht übertragbar sein.

        Im Übrigen ist das Widerrufsrecht bei gebrauchten Verbrauchsartikeln nicht per se ausgeschlossen. Es kann zwar ein Anspruch auf Wertersatz bestehen wegen Art. 14 Abs. 2 der Verbraucherrechterichtlinie. Dieser lautet auszugsweise:

        “Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.”

        Ein einmaliger Test des Sprays wird aber wohl als “Prüfung der Eigenschaften” anzusehen sein.

        Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Auskünfte nur im Rahmen eines Mandats erfolgen können.

  26. Hallo,
    ich habe online vor 4 Tagen einen Gutschein für eine Fotoleinwand gekauft (100 €). Bisher habe ich nur eine Auftragsbestätigung erhalten, dass mein Kauf bearbeitet wird. Einen Gutschein habe ich noch nicht. Nun habe ich in vielen Rezessionen gelesen, dass die Qualität der Leinwand oftmals miserabel sein soll und die Firma teilweise Abzocke betreibt. Ich würde gerne den Gutschein zurückgeben/stornieren. Jetzt steht in den AGBs allerdings, dass dies 50% Gebühr kosten würde.

    Nun meine Frage, wenn ich die AGBs bei Kauf akzeptiert habe, habe ich eine Chance über Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten und somit mein komplettes Geld zu erhalten, oder muss ich die Gebühr von 50% laut AGB zahlen?

    Vielen Dank!

    Antworten

  27. Hallo,
    ein Ebay Händler hat eine beschädigte Waschmaschine bis zum Hauseingang geliefert. Es wurde vom Spediteur auf seinem Lieferschein nur äußere Unregelmäßigkeiten (geöffnete Tür und gebrochene Styropor) vermerkt. Es gab kein Zeitschrift, nur dürfte ich es fotografieren. Nur nach dem Auspacken der WM schon in der Wohnung, habe ich eine tiefe Beule entdeck, die die geöffnete Tür erklären würde. Sofort wurde die Rückgabe mit ausführlicher Beschreibung der Situation über Ebay veranlasst und der Händler bestätigte, dass er die Abhohlung veranlassen wird. Doch kurze Zeit danach kam Aufforderung die Fotos zu zusenden und zudem ein komisches Protokol mit eidesstattlicher Erklärung auszufühlen, sonst würde die Abhohlung nicht veranlasst, meint der Händler. Ich meine, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, irgendwelche Unterlagen, besonders wenn ich das Problem schon ausführlich beschrieben habe, auszufühlen. Und tatsächlich, der Schrott wird nicht abgeholt und meine Aufforderungen zur Abholung werden ignoriert. Jetzt sind folgende Fragen:
    1. Müsste man irgendwelche Unterlagen in solcheinem Fall zusätzlich zur o.g. Beschreibung des Problems ausfühlen?
    2. Sowie ich es verstanden habe, aus rechtlicher Sicht wäre es wahrscheinlich sowohl ein Gewährleistungs- als wirksame Widerrufsfall gewesen und notfalls, könnte man sein Geld mit vorgeriger Ankündigung und Fristsetzung über die Kreditkarte zurück hohlen, da bei Abhohlungserklärung seitens des Händlers wäre dann die Rückzahlung sofort fällig??? Doch –
    3. Diese Elektroschrott u.A. hindert mich an der Nutzung der Wohnung und Neubestellung bei vernünftigem Händler. Wäre es denkbar, bei Anschalten einen RA die Lagerungskosten (evtl. weitere Schadensansprüche) zu verlangen und nach Ablauf einer bestimmten Frist diese WM auf Kosten des Händlers zu entsorgen?
    4. In diesem Fall wahrscheinlich nicht mehr relevant, doch trotzdem wäre interessant zu wissen: Bei Email mit der Rechnung und Lieferschein, bis auf folgenden Hinweis keinerlei Belehrung dabei. Kann man den Hinweis als Widerrufsbelehrung ansehen?

    “Achtung
    Bitte überprüfen Sie bei Anlieferung der Ware sorgfältig die Verpackung der Geräte. Sollte die Verpackung Beschädigungen aufweisen, notieren Sie diese unbedingt auf den Lieferdokumenten und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen.

    Das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht wird von diesen Hinweisen selbstverständlich nicht berührt. Es handelt sich um eine Bitte des ….shop ….. um ihre Mithilfe. Eine Verletzung dieser Hinweise hat keinerlei Auswirkung auf die Ihnen als Kunden zustehenden gesetzlichen Rechte insbesondere des gesetzlichen Widerrufsrecht oder der Rechte aus Gewährleistung”.

    Vielen Dank im voraus

    Antworten

  28. PS: bezüglich des Falls mit WM –
    da, aufgrund der Erfahrungsberichte auf Trustpilot, sich die wiederholende Verhalten des Händlers mit Versand von B-Ware als angeblich Neue reproduzieren lässt, wäre es ratsam bzw. sinnvoll eine Polizeianzeige wegen Betrugverdachts zu erstatten? Danke

    Antworten

  29. Guten Tag,

    hier meine Erfahrung zum Thema Widerruf:

    Ein Anbieter von Telekommunikation (Mobilfunkvertrag) verlangt nach fristgerechter Ausübung des Widerrufs per Email mit einer automatisierten Eingangserklärung einen Anruf bei seiner Kundenhotline, um die weitere Abwicklung bezüglich des Widerrufs zu besprechen.

    Weiterhin irritierend ist der Text in der automatisierten Antwort des Anbieter:
    “…schade, dass Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten.
    Um Ihren Auftrag zeitnah zu bearbeiten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte rufen Sie uns an.
    Sie erreichen uns kostenlos unter der Rufnummer”

    a) ich “möchte” den Widerruf nicht erklären, sondern habe ich den Widerruf ausgesprochen
    b) möchte ich nicht mit dieser Hotline telefonieren

    Weitere Mails an den Anbieter, man möge mir die Unterlagen für die Rücksendung der bereits erhalten Ware (Smartphone) senden blieben unbeantwortet.

    Kann der Kunde tatsächlich genötigt (bzw. verpflichtet) werden mit dem Anbieter zu telefonieren, dass dieser den Widerruf bearbeitet?
    Auch im Vorfeld wurden Mails an den Support nicht beantwortet und ignoriert (was Beweggrund meines Widerrufs war). Taktik des Anbieter: bei jeglicher Art von Kontaktaufnahme wird auf einen Anruf bei der Hotline verwiesen.

    Ich finde dieses Gebaren diskriminierend gegenüber Kunden, die nicht telefonieren möchten, oder auch nicht telefonieren können.

    Auch sehe ich den Kunden nicht in der Pflicht, dass dieser anrufen muss, damit der Widerruf bearbeitet wird.
    Ergänzend ist zu erwähnen, dass auch bei der gelieferten Ware kein Rücksendeschein dabei war, oder eine Adresse für eine Rücksendung angegeben war.

    Ich lasse aktuell die Beträge aus dem Vertrag weiter abbuchen, da ich keine Lust habe mich mit einem Mahnverfahren auseinanderzusetzen…..

    Sehe ich hier etwas grundlegend falsch bei der Ausübung des Widerrufes?

    Vielen Dank für Ihre Meinung zum Thema Widerruf

    Antworten

  30. Ich hab mal eine Frage uns zwar es geht um folgendes ich hab ein TV vertrag abgeschlossen mit TV Box aber dies geht nicht kann kein Fernsehen trotz anrufens bekommen sie es nicht hin nach langen hin und her ist aber der 14 Tage Wiederuf abgelaufen, bezahle monatlich jetzt für etwas was nicht geht. Bin ich der verlierer oder kann ich noch etwas tun. Es ist genauso wie mit mein Internet bis zum 13. Monat ging alles aber ab dem 13. Monat kommt die 100 Bandbreite nicht mehr sondern nur noch 25, jede Rechnung bezahlt. Nach Anrufens tuen sie nix für mich auch nicht mit dem Preis runter gehen. Ich komme mir vor als wenn ich hier keine Rechte mehr habe.

    Antworten

  31. Ich habe online einen Massagesessel gekauft. Der Sessel hatte diverse Mängel und ich widerrief den Kauf schriftlich.
    Der Verkäufer akzeptierte den Widerruf und teilte mir mit, daß die Rücksendung durch eine Spedition von ihm erfolgt. Inzwischen sind 14 Tage vergangen und der Sessel wurde noch nicht abgeholt. Eine Rückzahlung des Kaufpreises erfolgte auch noch nicht. Anfragen von mir werden nicht beantwortet. Was kann ich in diesem Fall tun ? Die Rücksendung des Sessels selbst vorzunehmen ?

    Antworten

  32. Hallo, ich habe eine digitale Datei bestellt und ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichtet. Allerdings ist mir erst hinterher aufgefallen, dass ich etwas anderes bekommen würde als erwartet. Der Anbieter schickt die Datei erst raus, wenn ich bezahlt habe. Nun habe ich aber noch nicht bezahlt. Kann ich trotz des Verzichts widerrufen oder stornieren? Gibt es eine Gesetzliche Regelung? Danke

    Antworten

  33. Ich hatte am 07.12.20 über ManoMano 6 Esszimmerstühle bestellt. Meine Bezahlung über PayPal erfolgte noch am selben Tag.
    Als die Ware am 11.12.20 geliefert wurde und ich die Inhalte der Pakete auspackte, entnahm ich eine Rückenlehne der Stühle und konnte hier feststellen, dass eine Flüssigkeit die nicht zu entfernen war darüber gelaufen war.
    Bislang hat ManoMano die Rückholung der Ware abgelehnt.

    Was kann man tun?

    Antworten

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