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Pixelio | Jutta Jenning fordert Schadensersatz wegen Fotonutzung

Foto Abmahnung Schadensersatz

Es kursieren Zahlungsaufforderungen einer Frau Jutta Jenning wegen urheberrechtsverletzender Nutzung Ihrer Bilder, die über das Stockarchiv Pixelio bereitgestellt worden waren.

Pixelio-Bilder bleiben lukrative Einnahmequelle

Frau Jenning rügt ebenso wie Patrick Jenning – zunächst ohne anwaltliche Hilfe – eine Verletzung von Urheberrechten wegen unerlaubter Nutzung ihrer Bilder. Begründet wurden die Urheberrechtsverletzungen in dem mir vorliegenden Schreiben mit einer Verwendung der betroffenen Bilder im kommerziellen Umfeld, obwohl die Aufnahmen bei Pixelio jeweils nur für die nicht kommerzielle Nutzung freigegeben waren sowie wegen fehlender Urheberkennzeichnung.

Zur Urheberkennzeichnungspflicht schreibt Pixelio in seinem “Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer (redaktionelle Nutzung)” unter Ziffer IV.:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe
Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO’
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.
Bei der isolierten Darstellung des Bildes durch direkten Aufruf der Bild-URL ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich.

Schadensersatzhöhe zweifelhaft

Selbst wenn der Verwender das betroffene Bild nicht entsprechend der Pixelio-Lizenzvorgaben genutzt hatte, bleibt die geforderte Schadensersatzsumme der Höhe nach zweifelhaft.

Als Entschädigung fordert Jutta Jenning eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 1.500,00 EUR, die sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr (hier für eine angeblich einjährige Nutzung) sowie einem Aufschlag in Höhe von 100 % für den unterlassenen Bildquellennachweis zusammensetzt.

Die Forderung dürfte der Höhe nach nicht haltbar sein. Abschläge auf die MFM-Vergütungsempfehlungen dürfte allein schon deshalb vorzunehmen sein, weil Jutta Jenning weder behauptet, als professionelle Fotografin tätig zu sein noch die mir vorliegenden Aufnahmen qualitativ an Fotographien eines Berufsfotografen heranreichen.

Handlungsempfehlung

  1. Die Zahlungsaufforderung ist ernst zu nehmen. Reagiert der Empfänger nicht, droht eine anwaltliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwalt Roland Rodenberg aus Wiesbaden. Dies erhöht das Kostenrisiko für den Betroffenen. Darüber hinaus wird sich der Empfänger der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgesetzt sehen.
  2. Nehmen Sie daher unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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