Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin verschickt für die Daedalic Entertainment GmbH Abmahnungen wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels “Deponia” in Tauschbörsen.
Für die Daedalic Entertainment GmbH, Papenreye 53, -Workport Unit 2-, 22453 Hamburg fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.250,00 EUR
Die Zahlungsforderung setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz. Bei fristgemäßen Eingang von Unterlassungserklärung und Kosten habe sich die Sache erledigt.
Muss ich zahlen?
Ob und ggf. in welcher Höhe die erhobenen Ansprüche bestehen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Insbesondere falls Sie Anschlussinhaber sind, das Computerspiel “Deponia” aber nicht heruntergeladen haben, lohnt sich eine genaue Prüfung der Abmahnung.
Hafte ich für Downloads von Familienangehörigen?
Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch das Morpheus-Urteil erheblich eingeschränkt. Wurde das Kind über das Verbot illegaler Downloads belehrt und bestand kein Grund, an der Befolgung des Verbots zu zweifeln, haftet der Anschlussinhaber nicht. Erneut elternfreundlich entschied der Bundesgerichtshof im Bearshare-Urteil, wo er die anlasslose Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen ablehnte. Die Entscheidung dürfte auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.
Besteht Haftung für sonstige Dritte, was ist bei eigener Täterschaft?
Wurde das Computerspiel “Deponia” durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner geshared, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Schließlich sollte die Abmahnung auch bei einer Täterschaft im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie ggf. die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.
Richtig reagieren auf eine Abmahnung von Daniel Sebastian
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.