Achtung Werber: Unternehmen können verpflichtet sein, in Werbeprospekten ihre inländische Geschäftsanschrift anzugeben, wobei die bloße Angabe einer Filialanschrift nicht ausreicht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2013, Az. 1 U 41/12-13).
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