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BVerfG: Bezeichnung Dritter als „rechtsradikal“ ist Werturteil

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2012, Az. 1 BvR 2979/10 entschieden, dass die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ein Werturteil darstellt, dass unter die Meinungsfreiheit fällt (Pressemitteilung Nr. 77/2012 vom 13. November 2012). Bedeutet dies, dass man andere jetzt als Rechtsradikale oder Rechtsextreme bezeichnen darf?

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BGH Urteil Morpheus: Eltern haften grds. nicht für Minderjährige

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Kracher gefällig? Mit Urteil vom 15.11.2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Eltern nicht für Urheberrechtsverletzungen ihres 13jährigen Kindes haften, wenn diesem der Download von geschützten Inhalten verboten worden war. Solange kein Anlass für eine Missachtung vorliegt, müsse die Einhaltung des Verbots nicht einmal überwacht werden (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12 – Morpheus).

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