BGH Urteil Morpheus: Eltern haften grds. nicht für Minderjährige
Kracher gefällig? Mit Urteil vom 15.11.2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Eltern nicht für Urheberrechtsverletzungen ihres 13jährigen Kindes haften, wenn diesem der Download von geschützten Inhalten verboten worden war. Solange kein Anlass für eine Missachtung vorliegt, müsse die Einhaltung des Verbots nicht einmal überwacht werden (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12 – Morpheus).