Nach Auffassung der 16. Zivilkammer des LG Berlin kann bei Verwendung von Pixelio-Fotos ohne Copyright-Vermerk der Schadensersatzanspruch des Urhebers nicht auf Basis der MFM-Honorarempfehlungen berechnet werden (LG Berlin, Az. 16 O 519/14).
In Filesharingverfahren müssen Verwertungsrechte und Lizenzschaden detailliert belegt werden. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus, andernfalls droht (teilweise) Klageabweisung (OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 12/13).
Uns liegt eine vor dem Landgericht Köln anhängige Klage der TOBIS Film GmbH & Co. KG wegen illegalem Filesharings zur Bearbeitung vor. Vertreten wird die Klägerin durch die Abmahnkanzlei Schutt, Waetke.