Entscheidungen von Gerichten dürfen nicht weitergeleitet werden, wenn die Personen, um die es geht, namentlich genannt werden. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass dem Kläger in diesem Fall allerdings kein Schmerzensgeld zusteht (LG Köln, Urteil vom 03.08.2021, Az. 5 O 84/21).
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