OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit „Eine Marke der … GmbH“
Eine beliebte Form der Markenwerbung ist die Aussage „Eine Marke der … GmbH“, die sich u.a. auf unzähligen Internetseiten findet. Gerade Marketer sollten hier sehr präzise arbeiten. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Fehler als wettbewerbswidrige Irreführung abgemahnt werden können (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.08.2019, Az. 6 U 40/19).