Archiv des Monats: Juni 2011
OLG Köln: P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln
Das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass Privatpersonen in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads keine Hinweise erteilt werden dürfen, die diese von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abhalten können. Wer auf eine solche Abmahnung nicht reagiert und gerichtlich in Anspruch angenommen wird, muss die Verfahrenskosten nicht tragen (OLG Köln, Beschluss von 20.05.2011, Az. 6 W 30/11).