BGH: Vergleichskriterien für Wortmarke vs. Produktform
Der BGH hat heute entschieden, dass der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenfigur in Bärenform durch Lindt weder die Goldbären-Marken von Haribo verletzt noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte darstellt (BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. I ZR 105/14).