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BVerfG: Bezeichnung Dritter als “rechtsradikal” ist Werturteil

aeusserungsrecht anwalt

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2012, Az. 1 BvR 2979/10 entschieden, dass die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ein Werturteil darstellt, dass unter die Meinungsfreiheit fällt (Pressemitteilung Nr. 77/2012 vom 13. November 2012). Bedeutet dies, dass man andere jetzt als Rechtsradikale oder Rechtsextreme bezeichnen darf?

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