Warnhinweispflicht beim Onlineverkauf von Spielzeug Beim Onlinevertrieb von Spielzeug müssen Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ eingeleitet werden. Es reicht nicht, den Hinweistext mit dem Wort „Sicherheitshinweis“ zu beginnen (OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 U 194/12). Weiterlesen