Was tun bei einer Abmahnung? Ruhe bewahren, Frist notieren, nichts voreilig unterschreiben: Hier sind unsere fünf Schritte im Überblick.
Soforthilfe auf einen Blick
- Frist notieren: Abmahnungen enthalten fast immer kurze Fristen (oft nur wenige Tage).
- Nichts unterschreiben: Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind meist zu weitreichend.
- Keine Zahlungen leisten: Beträge sind oft verhandelbar oder unberechtigt.
- Inhalt prüfen lassen: Stimmt der Vorwurf überhaupt?
- Rechtsanwalt einschalten: Nur so lassen sich Risiken (z.B. Vertragsstrafen, Prozesse) sicher vermeiden.
1. Was bedeutet eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie wird z.B. von Mitbewerbern, Rechteinhabern oder Verbänden ausgesprochen – häufig über spezialisierte Kanzleien.
Typische Vorwürfe:
- Verletzung von Marken- oder Urheberrechten
- Wettbewerbsverstöße (z. B. fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlendes Impressum)
- Unerlaubte Werbung oder Datenschutzverstöße
Ziel ist es, ohne sofortige Klage eine Unterlassungserklärung zu erwirken – oft verbunden mit der Forderung nach Erstattung von Anwaltskosten und Schadensersatz.
2. Risiken bei falscher Reaktion
- Vertragsstrafen: Wird die Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder leicht verletzt, drohen Vertragsstrafen in vierstelliger Höhe.
- Prozesse: Wer gar nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder Klage – mit noch höheren Kosten.
- Kostenfalle: Ungeprüft gezahlte Beträge sind oft überhöht.
3. So reagieren Sie richtig
Ruhe bewahren & Frist notieren
Auch wenn die Frist kurz wirkt: Es bleibt Zeit für eine juristisch saubere Reaktion.
Nichts vorschnell unterschreiben
Standard-Unterlassungserklärungen der Abmahner sind regelmäßig zu weitreichend. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist fast immer der bessere Weg. Je nach Falllage müssen Sie möglicherweise aber auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Keine Zahlungen ohne Prüfung
Die Höhe der geforderten Kosten oder Schadensersatzsummen ist häufig überzogen oder fehlerhaft berechnet.
Spezialisierten Rechtsanwalt einschalten
Lassen Sie von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob Fristen angepasst werden können und wie eine sichere Verteidigungsstrategie aussieht.
4. Typische Abmahngründe
- Markenrecht: Nutzung geschützter Marken in Shop, Domain oder Werbung
- Urheberrecht: Bilder, Texte, Musik oder Software ohne Erlaubnis genutzt
- Wettbewerbsrecht (UWG): Irreführende Werbung, fehlende Pflichtangaben, Preisfehler
- Datenschutz (DSGVO): Fehlende Einwilligung bei Newslettern, Tracking etc.
- Vertragsrecht: Verstöße gegen AGB oder Lieferbedingungen
5. Kosten einer Abmahnung
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Gegnerischen Anwaltsgebühren nach Streitwert (oft mehrere tausend Euro),
- ggf. Schadensersatz (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen),
- eigene Anwaltskosten für die Verteidigung.
In vielen Fällen lassen sich die Kosten reduzieren oder ganz abwehren.
6. Wie wir Ihnen helfen
- Prüfung, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Erstellung einer professionellen modifizierten Unterlassungserklärung
- Verhandlung über Kosten und Schadensersatz
- Vertretung vor Gericht, falls nötig
7. FAQ zur Abmahnung
- Muss ich immer eine Unterlassungserklärung abgeben?
Nein. Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, darf auch keine Erklärung unterschrieben werden. - Kann man die Frist verlängern lassen?
Oft ja – insbesondere wenn man sich sofort anwaltlich vertreten lässt. - Darf ich selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung schreiben?
Theoretisch ja, praktisch aber riskant: Schon kleine Fehler können teuer werden.
8. Jetzt handeln – wir beraten Sie sofort
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Niklas Plutte ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwalt Oliver Wolf ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir reagieren wenn nötig noch am selben Wochentag (Mo-Fr).