OLG Dresden: Beleidigung bei Social Media ohne Namensnennung
Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung (im Internet) setzt nicht voraus, dass der Betroffene namentlich genannt wird. Identifizierbar ist er bereits, wenn er begründeten Anlass hat anzunehmen, dass er in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis erkannt werden könnte (OLG Dresden, Beschluss vom 23.03.2024, Az. 4 W 213/24).

