Belehrt ein Onlinehändler Verbraucherkunden nicht darüber, dass für die angebotene Ware bzw. Dienstleistung nach der gesetzlichen Regelung kein Widerrufsrecht besteht, führt dies nicht zum Entstehen eines Widerrufsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2022, Az. VIII 317/21).
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