Archiv des Monats: Juli 2014
BGH: Kein Auskunftsrecht gegen Portal über Verletzerdaten
VG Berlin zur Einholung von Werbeeinwilligung per Telefon
Bereits die telefonische Einholung einer Werbeeinwilligung per Telefon für zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail (sog. telefonische Opt-In-Abfrage) durch ein Unternehmen bei einem Privatkunden stellt eine Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes (BDSG) dar, die nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist.